Bei der Kontrolle machte die 38-Jährige zunächst wirre Angaben gegenüber den Beamten. Bei der Überprüfung ihrer Personalien im polizeilichen Fahndungssystem konnten diese jedoch verifiziert werden.
"Dabei stellten die Beamten außerdem fest, dass gegen die Frau vier Haftbefehle wegen Erschleichens von Leistungen vorlagen. Die Geldstrafe von rund 3.470 Euro konnte sie nicht bezahlen und wurde daher noch am Abend für 310 Tage in die Justizvollzugsanstalt Wöllstein eingeliefert", erklärt die Bundespolizei in einer Pressemitteilung.