Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland gilt seit dem 1. April 2024. Trotzdem: Wer am Vorabend Cannabis konsumiert hat und Auto fährt, läuft Gefahr, bestraft zu werden. Wie viel Cannabis am Steuer erlaubt ist, hat der Bundestag am 6. Juni 2024 beschlossen. Seit 22. August 2024 gilt der neue THC-Grenzwert für Autofahrer.
Cannabis-Legalisierung: Das gilt für Autofahrer und Fahranfänger
Berauscht ein Auto zu fahren, hat in Deutschland rechtliche Konsequenzen: Wer mit zu viel Alkohol intus erwischt wird, dem drohen Strafen. Auch wer mit Cannabis am Steuer unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld und Führerscheinentzug rechnen. Cannabis ist seit April zwar legal, beim THC-Grenzwert gab es aber noch Klärungsbedarf. Für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) gilt seit Ende August für Autofahrer aber eine klare Grenze: 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum (ng/ml).
Wer sich mit diesem Wert oder mehr als 3,5 ng/ml THC vorsätzlich oder fahrlässig ins Auto setzt und fährt, riskiert dem Bundestag zufolge künftig ein Bußgeld von 500 Euro verbunden mit einem einmonatigem Fahrverbot. Hat die Person nicht nur Cannabis konsumiert, sondern auch Alkohol getrunken, kann es noch teurer werden. Das Bußgeld verdoppelt sich in diesem Fall und beträgt dann 1000 Euro.
Für Fahranfänger gilt der neue THC-Grenzwert noch nicht. Genau wie beim Konsum von Alkohol gilt auch bei Cannabis laut tagesschau.de in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren ein Verbot. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 250 Euro. Die Nachweisgrenze liegt dem ADAC zufolge bei 1,0 ng/ml THC.
Cannabis am Steuer: Was galt vor dem neuen THC-Grenzwert?
Unter anderem Verkehrsrechtler hatten für eine Anhebung der THC-Grenze plädiert. Als Nachweis nicht fahrtüchtig zu sein, galt bislang, wer mehr als 1,0 Nanogramm (ng) des Hauptwirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum aufwies. Die Ampel-Fraktionen hielten sich zunächst mit Aussagen zu Grenzwerten noch bedeckt. Sie warteten auf Rückmeldung der sogenannten Grenzwertkommission.
Diese hatte Ende März einen Wert von 3,5 Nanogramm vorgeschlagen. Dieser sei "vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille", erklärte das Verkehrsministerium laut dem Tagesspiegel. Der Grenzwert von 3,5 ng/ml habe zum Ziel, dass "nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich" sei. Darüber hinaus empfahlen die Experten, ein absolutes Alkoholverbot für Cannabiskonsumierende am Steuer auszusprechen.
Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag im Juni auf den Weg gebracht. Auch die Sonderregel für die Probezeit sowie Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren war hier bereits verankert. Seit 22. August 2024 gilt der neue THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml.
Wie viel Nanogramm nach Joint am nächsten Tag?
Die Gemeinsame Arbeitsgruppe für Grenzwertfragen und Qualitätskontrolle, besser bekannt als Grenzwertkommission, beschäftigt sich eigenen Angaben zufolge mit "neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen im Hinblick auf die Etablierung von Grenzwerten". Insbesondere mit Bezug auf den Straßenverkehr sei "aufgrund pharmakokinetischer Besonderheiten einiger Drogen eine Konzentrations-Wirkungsbeziehung nicht so einfach wie bei Alkohol ableitbar". Darunter fällt wohl auch Cannabis. Hinzukommt: Jeder Mensch hat ein individuelles Abbautempo der Wirkstoffe.
Ähnlich wie bei bestimmten Medikamenten darf lediglich nüchtern ein Fahrzeug gesteuert werden, sonst kann im Zweifel der Führerschein weg sein. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) wollte bis Ende März 2024 einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr vorschlagen. Laut Berichten von Legal Tribune Online hatte beispielsweise die SPD-Bundestagsfraktion einen Grenzwert von 3,0 ng/ml vorgeschlagen. Verkehrsrechtler des Deutschen Anwaltvereins DAV wiederum 4 bis 16 ng/ml, um entsprechend in Bereichen zu sein, als hätte man 0,5 Promille Alkohol intus.
Übrigens: Wer seinen Führerschein auf anderem Weg verloren hat, der muss mit Kosten für die Neuausstellung rechnen.
THC-Grenzwert: ADAC mit klarem Vorschlag
In der Diskussion hatte der ADAC betont, dass man "trotz geplanter Entkriminalisierung nicht bekifft Auto fahren" dürfe. Der Automobilclub forderte daher aus "Gründen der Verkehrssicherheit klare Regeln" und weist auf einige Punkte hin:
- Losgelöst müssten Cannabis-Erwerb und -Besitz von der Verkehrsteilnahme unter Drogen sein. Tenor: "Mit der Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht experimentiert werden."
- Cannabis-Konsum verändere die Wahrnehmung und beeinflusse das Reaktionsvermögen negativ. Unerfahrene Nutzer seien "sich dieser Gefahr womöglich nicht ausreichend bewusst".
- Über die Risiken müsse intensiv aufgeklärt werden. "Dabei ist auch ausreichend darüber zu informieren, dass das Fahren unter Drogen strafbar bleibt."
Markus Schäpe, Leiter der ADAC-Rechtsabteilung, sagte dazu: "Wir brauchen wie bei Alkohol einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschließlich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert." Daher sei man dafür, die gültigen Regeln für Fahranfänger beizubehalten. Das bedeutet, für sie sollten auch weiterhin ab 1,0 Nanogramm Strafen folgen. Für alle anderen Fahrer sollte ein Grenzwert gelten, "ab dem die Verkehrssicherheit erwartbar schlechter wird".
Übrigens: Wer sich die Freude am Fahren nicht nehmen lassen und eine sehenswerte Runde drehen möchte, sollte sich die sieben schönsten Panorama-Straßen mit dem Auto anschauen. Aber auch dort gilt: Wer sich mit dem Handy am Steuer erwischen lässt oder zu schnell unterwegs ist, muss bezahlen.