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Karlsruhe: Grenzübertritt nach Frankreich: Was Karlsruher Berufspendler und Privatreisende jetzt wissen müssen

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Grenzübertritt nach Frankreich: Was Karlsruher Berufspendler und Privatreisende jetzt wissen müssen

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    Polizisten kontrollieren an einer mobilen Kontrollstelle. Foto: Sven Hoppe
    Polizisten kontrollieren an einer mobilen Kontrollstelle. Foto: Sven Hoppe Foto: dpa

    Wollen Berufspendler die Grenze überqueren, sollten sie geeignete Unterlagen wie einen Arbeitsvertrag oder eine Grenzgängerkarte mit sich führen. Dies gilt für alle Personen unabhängig der jeweiligen Staatsangehörigkeit. Die Bundespolizei stellt hierfür folgendes Pendlerformular zur Verfügung:

    Neben Berufspendlern dürfen auch Personen mit dringendem Grund die EU-Binnengrenze von Deutschland nach Frankreich überqueren. Dringende Gründe sind beispielsweise ärztliche Behandlungen oder familiäre Todesfälle, informiert das Bundesinnenministerium auf seiner Website.

    Für Reisende ohne triftigen Reisegrund gilt nun, dass sie nicht mehr nach Deutschland einreisen können. Zuvor hatten Dänemark, Polen, die Slowakei, Tschechien und Österreich ihre Grenzen weitgehend dicht gemacht.
    Für Reisende ohne triftigen Reisegrund gilt nun, dass sie nicht mehr nach Deutschland einreisen können. Zuvor hatten Dänemark, Polen, die Slowakei, Tschechien und Österreich ihre Grenzen weitgehend dicht gemacht. Foto: Felix Kästle/dpa

    Doch wer entscheidet, wer die Grenze letztendlich passieren darf? "Welche grenzüberschreitende Privatreise als zwingend anzusehen ist, liegt im Ermessen der Beamten vor Ort", schreibt das Bundesinnenministerium weiter.

    Seit Freitag, 20. März, ist eine Reise ins Nachbarland Frankreich nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Am nächsten an Karlsruhe gelegen sind die Kontrollpunkte bei Iffezheim und auf der B9 bei Bienwald. Weitere Stellen finden sich unter anderem in Kehl an der Europa- und Eisenbahnbrücke.

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