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Karlsruhe: Geldstrafe: Nacktradler muss für Prügelei mit Polizisten blechen

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Geldstrafe: Nacktradler muss für Prügelei mit Polizisten blechen

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    Symbolbild
    Symbolbild Foto: (dpa)

    "Wenn die Polizei aus gegebenem Anlass eine Personenkontrolle durchführt, muss man sich ausweisen", begründete der Richter das Urteil. Im vorliegenden Fall war dies jedoch nicht so einfach.

    Der 49 Jahre alte Unternehmer aus der Südpfalz war im Juli nämlich im Adamskostüm auf seinem Rad in Karlsruhe unterwegs. Dort setzte sich ein Zivilpolizist auf seine Fährte. Er stand dort, weil sich Anwohner immer wieder über entblößte Radfahrer beschwert hatten. Der Polizist stellte den Mann auf der anderen Rheinseite, als er sich gerade wieder anziehen wollte.

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