Dabei sah das Regierungspräsidium ein Urteil des Verwaltungsgericht Hamburg vom vergangenen Jahr als nicht maßgebend an. Die Hamburger Richter hatten im Februar 2003 entschieden, dass aufgrund von EU-Recht die Eintragung einer Auskunftssperre aus datenschutzrechtlichen Gründen verlangt werden kann, wenn der Betroffene verhindern will, dass seine Daten von der Meldebehörde an private Firmen weiter gegeben werden.
Anwalt will nicht vor Gericht ziehen
Jetzt ärgert sich Pfefferle über weitere Kosten. Denn das Regierungspräsidium Karlsruhe erhob für den Widerspruchsbescheid eine weitere Gebühr in Höhe von 80 Euro. Bei der Anwaltskanzlei Pfefferle ist man nun stocksauer: "Über die juristischen Fragen kann man sich sicher streiten", meint Pfefferle, "indes sind 70 beziehungsweise 80 Euro für einen ablehnenden Verwaltungsakt einfach unverschämt.“
Vor das Verwaltungsgericht, um die Frage gerichtlich klären zu lassen, will der Karlsruher Jurist jedoch nicht ziehen. Ein fader Beigeschmack bleibt für ihn dennoch: "Wenn der Bürger Angst haben muss, dass sein Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre abgelehnt wird und diese Ablehnung dann gleich 70 EUR kostet, dann werden die Bürger von ihren Rechten keinen Gebrauch machen", bilanziert Pfefferle seine Sicht der Dinge.