Der Mindestbetrag an Schulden beträgt zehn Euro. Sobald ein Fahrzeughalter diese Summe erreicht hat, wird ihm die Zulassung eines Fahrzeugs bis zu nachgewiesener Bezahlung verweigert.
Weiterhin muss seit Juli 2007 jeder Antragsteller, der ein Kraftfahrzeug anmelden möchte, eine Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer bei der Zulassungsstelle angeben. Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten oder finanzielle Nachteile für den Fahrzeughalter. Darüber hinaus besteht in allen Zulassungsverfahren die Möglichkeit sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, beispielsweise durch den Ehepartner.