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Karlsruhe: Gastronom trotzt Rauchverbot

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Gastronom trotzt Rauchverbot

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    Ein Bierzelt? Ja genau, ein Bierzelt. Denn laut Gesetz darf darin nach wie vor geraucht werden. Auch wenn der Gesetzgeber als Standort eher Volksfeste im Kopf hatte als eine Gaststätte. Fretz freut sich über seinen Einfall: Durch das Rauchverbot habe er in seinem Restaurant bereits einen Umsatzeinbruch von bis zu 20 Prozent verzeichnet, jetzt dagegen sehe die Lage deutlich besser aus. "Viele Raucher sind da, das Angebot wird sehr gut angenommen", sagte er gegenüber ka-news.

    Weitere Aktionen bereits in Planung

    Die Stadt Karlsruhe plant, das Zelt unter die Lupe zu nehmen, um dann zu entscheiden, ob die Aktion in Ordnung ist. Grundsätzlich verfüge Fretz aber sowieso über die nötigen Räumlichkeiten, um spezielle Zimmer für die Glimmstengel-Freunde bereitzustellen, wie es das Gesetz vorsehe, heißt es aus dem Presseamt. Berichte, laut denen die Stadt dem Gastronom eine Ermahnung schicken wolle, seien nicht richtig. Eine Ermahnung ist bisher auch nicht bei Fretz eingetroffen. Dieser sieht der Sache außerdem vollkommen gelassen entgegen: "Ich halte mich an das Gesetz", meint er.

    Willkommen im Raucherzelt (Foto: ka-news)

    Fretz ist nicht nur Inhaber des "Hoepfner Burghof", sondern darüber hinaus Kreisvorsitzender des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). "Die Dehoga steht bei dieser Aktion hinter mir", unterstreicht er. Und es soll nicht bei dem Bierzelt bleiben - weitere Aktionen habe er schon in Planung, so Fretz. Ein Gastronom aus Freiburg habe sich derweil bei ihm gemeldet und verkündet, er wolle die Sache mit dem Zelt kopieren. Nach Informationen des SWR wurde ein weiterer Fall in Überlingen bekannt.

    Waldemar Fretz (rechts) im Gespräch mit seinen Gästen (Foto: ka-news)

    Für das Rauchverbot hat Fretz nicht viel übrig: "Meine Gäste werden gezwungen, auf der Straße zu stehen", beschwert er sich. Die Freunde des blauen Dunstes danken ihm seinen Einsatz jedenfalls. "Ich finde die Idee gut", meint ein Gast gegenüber ka-news. Beim Essen solle man zwar nicht rauchen, aber die Zigarette danach dürfe schon sein. Ob das Zelt tatsächlich eine dauerhafte Lösung wird sein können, ist fraglich: Wie der SWR berichtet, hat das Sozialministerium des Landes darauf hingewiesen, dass die Ausnahme für Wein-, Bier- und Festzelte ausdrücklich nur für "temporäre Einrichtungen" gelte. Fretz' fraglos unkonventionelle Idee sei demnach gesetzeswidrig.

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