Bis zum 31. August bleibt noch Zeit, den Verlust anzuzeigen. Nach diesem Termin erlischt der Anspruch auf das Eigentum. Darum sollten Betroffene die Frist nicht verstreichen lassen.
Fahrgäste der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) und der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) können ihre verlorenen Schirme, Taschen, Schmucksachen oder Mobiltelefone im zentralen Fundbüro in der Tullastraße 71 abholen.