Samstags, zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lkw nur mit Sondergenehmigung auf den betroffenen Abschnitten fahren. "Die Maßnahmen sind für einen reibungslosen Fernreiseverkehr notwendig", schreibt das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe in einer Mitteilung an die Presse. Bis einschließlich Samstag, 31. August, soll das Fahrverbot gelten.
Nur in dringenden Fällen können die Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen zulassen, wenn zum Beispiel eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln nicht möglich ist. Außerdem sind Lkws mit der Ladung von frischer Milch, frischem Fleisch, frischen und lebenden Fischen, sowie leicht verderblichem Obst und Gemüse nicht von dem Verbot betroffen. Das geltende Lkw-Fahrverbot an den Sonntagen bleibt laut RP unverändert gültig.