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Karlsruhe: Frisches Heu tötet Pferd

Karlsruhe

Frisches Heu tötet Pferd

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    Im Innenhof standen mehrere Anhänger mit frischem Heu, von denen einige Ballen auf den Boden gefallen waren. Einer der Heuballen war aufgegangen, so dass das Heu lose auf dem Boden lag. Der Beklagte nahm von dem Heu und verfütterte es an die drei Pferde im Stall.

    Der Stallbesitzer behauptete daraufhin, die vom Beklagten gefütterten Pferde hätten deswegen am nächsten Tag Koliken erlitten. Wegen dieser Koliken habe die trächtige Stute eingeschläfert werden müssen. Ihm sei ein Schaden in Höhe von insgesamt zirka 21.000 Euro entstanden. Darin enthalten sei der Kaufpreis der Stute und der ihres Fohlens und weitere Kosten für die Pflege und Betreuung der kranken Tiere. Der Beklagte verteidigte sich im Prozess, er habe, da er keine Erfahrung mit Tieren besessen habe, nicht gewusst, dass das Füttern der Tiere mit frischem Heu zu Koliken führen könne.

    Das Landgericht Karlsruhe hatte die Klage zunächst abgewiesen, da "dem Beklagten ein Fahrlässigkeitsvorwurf nicht gemacht werden könne". Gegen dieses Urteil legte der Stallbesitzer Berufung ein. Das Oberlandesgericht Karlsruhe kam in seinem letzten Urteilsspruch dann auch zu einer anderen Sicht der Dinge: 7.900 Euro Schadensersatz habe der Besucher des Stalls zu zahlen. Denn: "Das Füttern der Pferde mit frischem Heu stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum des Klägers dar." Und "ein oder zwei Handvoll nicht abgelagertes Heu" seien ausreichend, um eine Kolik auszulösen. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.

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