Nur 15,1 Prozent der Aufsichtsratspositionen der Top-200-Unternehmen in Deutschland sind mit Frauen besetzt. Somit ist der im Grundgesetz niedergelegte Gleichberechtigungsgrundsatz von Frauen und Männern noch keine Realität. Im internationalen Vergleich ist der Anteil an Frauen in deutschen Aufsichtsräten derzeit niedrig.
Um dies zu ändern, hat die Große Koalition einen Gesetzentwurf für eine Frauenquote in Führungspositionen erarbeitet, welcher 30 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen vorsieht. Dies geht aus der Presseinformation des KIT hervor. Am Freitag, 6. März, stimmt der Deutsche Bundestag über den Entwurf ab.
Am KIT werden zahlreiche Fragen der Unternehmensführung und zu Frauen in Führungspositionen erforscht. "Die deutsche Wirtschaft hätte einer solch starren Quotierung entgehen können, wenn sie sich in den letzten Jahren offener gegenüber sanfteren Eingriffen gezeigt hätte", so Prof. Hagen Lindstädt vom KIT. Übergreifende, positive, ökonomische Effekte einer starren Quote sind bislang empirisch nicht belegt. "In einer eigenen Untersuchung konnten wir jedoch positive Effekte für Unternehmen mit einem hohen Frauenanteil bei Belegschaft und bei Kunden zeigen."
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