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Karlsruhe: Fragen zur Kfz-Steuer? Sind Künftig an den Zoll zu richten

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Fragen zur Kfz-Steuer? Sind Künftig an den Zoll zu richten

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Hauptzollamt Karlsruhe

    Das Hauptzollamt Karlsruhe ist bereits seit April für die Verwaltung der Kraftfahrtzeugsteuer für die Landkreise Rhein-Pfalz-Kreis (RP), Karlsruhe (KA), Rastatt (RA), Neckar-Odenwald-Kreis (MOS), Rhein-Neckar-Kreis (HD), Calw (CW), Enzkreis (PF), Freudenstadt (FDS) sowie in den Städten Frankenthal (FT), Ludwigshafen (LU), Worms (WO), Baden-Baden (BAD), Karlsruhe (KA), Heidelberg (HD), Mannheim (MA) und Pforzheim (PF) zuständig.

    Neue Zahlungsempfänger beachten

    Steuerpflichtige, die bereits dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung beziehungsweise ein SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer erteilt haben, merken von der geänderten Zuständigkeit zunächst nichts. Diese, wie auch die von den Finanzämtern erteilten Steuerbescheide bleiben gültig. Gewährte Steuervergünstigungen bleiben bestehen.

    Zu beachten ist lediglich, dass künftig eine der Bundeskassen in Trier, Kiel, Halle (Saale) oder Weiden i. d. Oberpfalz fällige Kfz-Steuer-Beträge abbucht. Wer die Kfz-Steuer immer selbst überwiesen hat, sollte nun den neuen Zahlungsempfänger beachten. Hierzu versenden die zuständigen Hauptzollämter rechtzeitig vor dem nächsten Fälligkeitstermin jeweils Schreiben mit Informationen zur neuen Bankverbindung und den erforderlichen Angaben auf dem Überweisungsträger.

    Umstellungsphase: Längere Bearbeitungszeiten möglich

    Mit der sukzessiven Übernahme der Kfz-Steuerverwaltung von den Bundesländern in den letzten sechs Monaten sind die Daten von über 58 Millionen Kraftfahrzeugen in die neue Kfz-Steuer-Software des Zolls überführt worden. In einigen Fällen kann es deshalb umstellungsbedingt noch zu verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Festsetzung der Kfz-Steuer kommen.

    Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Karlsruhe, unter Telefon: 0721/530889-0. Zusätzlich stehen die örtlichen Zollämter als Kontaktstellen mit Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Für allgemeine Auskünfte hat die Zollverwaltung in Dresden eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet, die von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 0351/44 834 550 erreichbar ist. E-Mail-Anfragen können an info.kraftst@zoll.de gerichtet werden.

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