Welche Bietergemeinschaft zum Zuge gekommen ist, darf aus vergaberechtlichen Gründen noch nicht öffentlich benannt werden. "Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen schreibt nämlich vor, dass zunächst die Bieter oder Bietergemeinschaften, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, informiert werden", so die Erklärung der Kasig.
Erst nach Ablauf einer Frist von mindestens zehn Tagen könnten die Verträge dann geschlossen beziehungsweise der Zuschlag erteilt werden. Mit dem Bau könnte nach aktueller Planung, sollte es zu keinem Widerspruch anderer Bieter kommen, im April 2017 beginnen.