Mit der Forensischen Ambulanz Baden will die Behandlungsinitiative Opferschutz die Angebote zur Behandlung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter ergänzen. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass durch eine entsprechende Behandlung das Risiko eines Rückfalls deutlich reduziert wird. Und eben diese Rückfallprophylaxe dient dem Opferschutz. Es ist jedoch unabdingbar, dass die Behandlung nach der Entlassung fortgeführt wird. Die Möglichkeit von Nachsorgebehandlungen in Forensischen Ambulanzen sind inzwischen vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Zu diesem Zweck hat die Forensische Ambulanz Baden am 2. Juni ihren Arbeitsbetrieb aufgenommen.
Voraussetzung ist ein Behandlungsvertrag
Für eine psychotherapeutische Behandlung eines Rechtsbrechers in der Forensischen Ambulanz Baden gibt es zahlreiche Voraussetzungen. Dazu gehört zu allererst eine Verurteilung wegen eines Gewalt- oder Sexualdelikts sowie eine Behandlungsbereitschaft des Verurteilten mit dem Abschluss eines Behandlungsvertrages. Außerdem muss der Straftäter seinen künftigen Therapeuten von der Schweigepflicht entbinden. Sollte der Rechtsbrecher noch inhaftiert sein, muss die Justizvollzugsanstalt einen Antrag stellen. Natürlich spielt auch die Finanzierung eine wichtige Rolle. Daher gehört zu den Voraussetzungen einer Behandlung auch, bereits im Vorfeld die Möglichkeiten abzuklären, wie die therapeutischen Maßnahmen finanziert werden können.
Vor einer ambulanten Therapie erfolgt die Prüfung der Durchführbarkeit in enger Abstimmung aller Beteiligten. Denn die Therapeuten der Forensischen Ambulanz verfügen über ein breites Angebotsspektrum. Dazu gehören sowohl psychotherapeutische Behandlungen im Einzel- wie auch im Gruppensetting, aber auch Paar- und Familiengespräche. Zum Spektrum gehört es auch im Bedarfsfall Kontrollmaßnahmen durchzuführen: Blutspiegelkontrolle, Drogenscreenings und Alkoholtests. Außerdem sollen Probanden im Einzelfall auch zuhause aufgesucht werden. Damit sich der Therapeut ein realistisches Bild ihrer Lebensbedingungen schaffen kann.
Der Aufbau eines Angebotes zur Behandlung von polizeilich Auffälligen, der Opferbehandlung sowie der Erstellung von Behandlungsgutachten befindet sich derzeit noch in der Prüfungsphase.