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Karlsruhe: FlowTex-Skandal

Karlsruhe

FlowTex-Skandal

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    Das OLG verhandelte dabei über die Berufung von 113 Klägern, darunter überwiegend Banken und Leasinggesellschaften. Die Gläubiger fordern 1,1 Milliarden Euro Schadenersatz, da Betriebsprüfer und Steuerfahnder des Landes den Betrug des ehemaligen Ettlinger Unternehmens FlowTex mit nicht existierenden Bohrsystemen frühzeitig durchschaut hätten. Das Landgericht Karlsruhe hatte die Klage im vergangenen Jahr abgewiesen (ka-news berichtete). In der ersten Instanz hatte der Anwalt der Kläger schwere Vorwürfe gegen die Finanzbeamten erhoben. Demnach hätten sie das im Jahr 2000 aufgedeckte Betrugssystem der Firma schon vier Jahre zuvor entdeckt. Daher müsse das Land für den Schaden der Gläubiger gerade stehen.

    OLG vernimmt 14 Zeugen

    Manfred S. soll im November als Zeuge vernommen werden (Foto: EPA)

    Im Laufe des Prozesses geriet der Karlsruher Finanzbeamte Manfred S. in den Mittelpunkt, der für die FlowTex-Betriebsprüfung zuständig war. Dieser habe nachdrücklich bestritten, bereits Mitte 1996 von dem System gewusst oder das Unternehmen gar gedeckt zu haben. Heute wies der Richter darauf hin, dass die geltend gemachten Ansprüche vorsätzliches Handeln einer bestimmten natürlichen Person voraussetzen. Der bisherige Sachvortrag benenne aber mehrfach nur Personengruppen. Der Richter forderte die Kläger dazu auf, ihren bisherigen Sachvortrag neu zu gliedern und in zeitlicher Anordnung die Indiztatsachen aufzuführen, die ihrer Meinung nach auf das notwenige Wissen von S. schließen lassen würden. Dieser Schriftsatz könne bis zum 6. September dieses Jahres eingereicht werden.

    Des Weiteren beabsichtigt der Senat, die mündliche Verhandlung Mitte November beginnen zu lassen und fortlaufend an jeweils drei Tagen pro Woche von Montag bis Mittwoch Manfred Schmider, Angelika Neumann, Dr. Klaus Kleiser und elf weitere Zeugen zu vernehmen. Falls der Senat weitere Beweise übersehen habe, könnten die Parteien diese ebenfalls bis zum 6. September einreichen, so der Richter. Außerdem bietet der Senat den Beteiligten eine schriftliche Würdigung des Beweisergebnisses im Januar kommenden Jahres an, nachdem die Beweisaufnahme bereits im Dezember 2006 beendet werden soll.

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