In der "Schadensverfolgungsgemeinschaft FlowTex" haben sich insgesamt 85 Gläubiger zusammengeschlossen, die der Insolvenzverwalter Dr. Eberhard Braun gegründet hatte. Mit der Klage verfolgen die Insolvenzverwalter einen Schadensersatzanspruch von über 52,5 Millionen Euro. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich auf rund eine Milliarde Euro, wie die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft aus Achern mitteilte.
Oberfinanzdirektion verwehrt bis heute Akteneinsicht
Die mehr als 230 Seiten umfassende Anklageschrift stützt sich im Kernvorwurf darauf, dass die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg bereits im Jahr 1996 das Betrugssystem von Schmider und Kleiser erkannt habe. Zusätzlich zu dem Nichtvorgehen dagegen hatten es die Finanzbehörden aber auch "pflichtwidrig unterlassen" die Staatsanwaltschaft, der bereits anonyme Anzeigen vorlagen, über die Umstände "insgesamt und vollständig zu informieren".
Dabei war zunächst gar nicht klar, ob der Sachverhalt einen Anspruch auf Amtsmissbrauch durch Beamte des Landes Baden-Württemberg rechtfertigen würde. Erst die Befragung des Gläubigerausschusses und die Einholung von mehreren unabhängigen Rechtsgutachten "haben uni sono die Schadensersatzpflicht bei dem ermittelnden Sachverhalt bejaht", so Braun. Der Insolvenzverwalter weist zudem darauf hin, dass die Oberfinanzdirektion Karlsruhe bis heute Einsicht in die zugezogenen Betriebsprüferhandakten verwehrt. Desweitereren habe das Land nicht das Angebot angenommen, die Klage nur auf einen Teil des Schadens geltend zu machen. Vor diesem Hintergrund sei den Gläubigern und den Insolvenzverwaltern keine andere Wahl geblieben, als ihre Ansprüche insgesamt geltend zu machen.
Liegt eine Haftungsverpflichtung vor?
Obgleich bis zur Entscheidung noch Monate vergehen werden, scheint jetzt schon eines klar zu sein: Die Schadensersatzsumme würde bei einem Sieg der Kläger, die ohnehin maroden Landeskassen ruinieren. Ulrich Maurer, SPD-Obmann im FlowTex-Untersuchungsausschuss begrüßte die Klage dennoch: "Die Zeit des Vertuschens, Hinhaltens und Abwiegelns ist vorbei", heißt es in einer Pressemitteilung der SPD Landtagsfraktion. Die Landesregierung reagierte gelassen: "Für die Anwälte des Landes sie aus dem bis zum heutigen Tag insgesamt bekannten Sachverhalt keine Haftungsverpflichtung des Landes Baden-Württemberg im Fall FlowTex zu erkennen."