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Karlsruhe: Fleischhandel und Großküchen benötigen Zulassung

Karlsruhe

Fleischhandel und Großküchen benötigen Zulassung

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    Fleischhandel und Großküchen benötigen Zulassung
    Fleischhandel und Großküchen benötigen Zulassung

    Ohne diese Zulassung, welche auf spezifische Hygienevorschriften beim Umgang mit tierischen Lebensmitteln abzielt, dürfen solche im Fleischhandel tätige Firmen oder auch Großküchen ihre Tätigkeit ab Januar 2010 nicht mehr ausüben. Das gilt auch für Einzelhändler, sofern diese andere Betriebe mit tierischen Lebensmitteln beliefern - etwa im Rahmen von Partyservice oder Catering - und dies mehr als ein Drittel der Geschäftstätigkeit ausmacht.

    Darauf weist die städtische Dienststelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (LuV) hin. Bei der Dienststelle in der Durlacher Allee 62 (Mail: luv@karlsruhe.de, Telefon: 1337110) müssen die Anträge eingereicht werden. Hier kann man sich auch über die erforderlichen Unterlagen informieren.

    Dabei weist LuV darauf hin, dass Betriebe sich möglichst rasch um die Zulassung kümmern sollten, denn für diese ist eine Vorlaufzeit von mindestens sechs Monaten einzurechnen, welche für Betriebskontrollen und eventuelle Nachbesserungen benötigt wird.

    Kann die Zulassung nicht bis Ende Dezember 2009 erteilt werden, darf der Betrieb nur noch mit sehr eingeschränkten Mengen an tierischen Lebensmitteln arbeiten. Denn dann gilt, dass er andere Einzelhandelsbetriebe, aber auch Kindertagesstätten, Altenheime oder Vereine nur noch mit bis zu maximal einem Drittel der Produktionsmenge beliefern darf.

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