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Karlsruhe: Fastnacht: Polizei weist auf Jugendschutz, Taschendiebe und Alkohol hin

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Fastnacht: Polizei weist auf Jugendschutz, Taschendiebe und Alkohol hin

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    Jahr für Jahr feiern auf der Fastnacht Jung und Alt ausgelassen gemeinsam. Für so manchen Narr gehört dabei der Alkohol genauso dazu wie das passende Kostüm. Oft ist dieser allerdings nicht nur Auslöser für gute Stimmung, sondern auch für Gewalt, Diebstahl, Vandalismus und sexuelle Übergriffe. Seit einigen Jahren hat der Alkoholkonsum auch bei Jugendlichen deutlich zugenommen., so die Polizei in einer Pressemitteilung.

    Tabak und Branntweine nur an Volljährige

    In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die Bestimmungen des Jugendschutzes hin: Personen unter 16 Jahren ist Konsum jeglichen Alkohols untersagt. Die Veranstalter dürfen an sie weder alkoholische Getränke abgeben, noch den Verzehr von mitgebrachtem Alkohol erlauben. Jugendlichen ab einem Mindestalter von 16 Jahren ist eine Auswahl an alkoholischen Getränken vorbehalten, Branntweinhaltiges darf jedoch nur Volljährigen ausgeschenkt werden. Auch Raucher müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um an Tabakwaren zu kommen und in der Öffentlichkeit rauchen zu dürfen.

    Informationen zu Jugendschutz und Alkoholkonsum finden Interessierte unter www.staygold.eu und www.bleib-klar.de. Das eigene Wissen bezüglich Alkohol kann unter www.jugendschutztrainer.polizei-beratung.de und www.alkohol-abgabe-trainer.de überprüft und erweitert werden.

    Alkohol am Steuer: Lieber ÖPNV oder Taxi

    Jedes Jahr sind außerdem wieder mehrere Menschenleben in Gefahr, wenn alkoholisierte Narren sich hinters Steuer setzen. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann dem Fahrer auch der Führerschein entzogen werden. Für Fahrer in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Die Polizei empfiehlt in diesem Fall, vor der Party einen Fahrer zu bestimmen, der nüchtern bleibt, um sich und seine Freunde sicher nach Hause bringen zu können oder öffentliche Verkehrsmittel und Taxis zu nutzen.

    Da im dichten Gedränge auf Faschingsumzügen Taschendiebe leichtes Spiel haben, legt die Polizei nahe, Geldbörsen und Wertgegenstände nicht sichtbar zu tragen. Sie sollten gut verwahrt werden, allerdings nicht im Auto, da Fahrzeuge aufgebrochen werden könnten.

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