Als besonders besorgniserregend hat sich laut Polizei in der Vergangenheit der übermäßige Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen erwiesen. Nicht selten sei der Alkohol Ursache und Auslöser für Gewalt- und Vandalismusdelikte. Vor allem Betrunkene werden aufgrund ihres teilweise wehrlosen Zustandes eher Opfer von Eigentums- und Gewaltstraftaten und gerade Mädchen noch dazu von sexuellen Übergriffen.
Damit junge Menschen auch am Faschingstreiben teilnehmen und dabei ihren Spaß haben können, sei es besonders wichtig, dass Veranstalter, Vereinsverantwortliche und auch die Eltern sich um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen kümmern. Und hier gelte es besonders auf die im Jugendschutzgesetz festgelegten Altersgrenzen und Abgabeverbote zu achten. Die Pressemitteilung verweist auf folgende Punkte:
- Alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
- Branntweinhaltige Getränke (unter anderem diverse Mixgetränke) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben und der Verzehr gestattet werden.
- Tabakwaren dürfen in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
Kampagnen bieten umfassende Informationen
Als Alternative zum Alkoholkonsum hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Rezeptheft "Cocktails zum Selbermixen - 100 Prozent Spaß" mit 28 alkoholfreien Cocktails herausgebracht.
Die Kampagnen www.bleib-klar.de und www.staygold.de bieten für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende, Eltern, Lehrer, Veranstalter und Vereine, aber auch dem Handel und der Gastronomie Informationen zu den Themen "Jugendschutz" und "Alkoholmissbrauch". Wer sich noch detaillierter informieren möchte, kann den "Jugendschutztrainer" unter zu Rate ziehen.
Tipps für einen sicheren Heimweg
Damit der Konflikt zwischen Promille und Führerschein erst gar nicht aufkommt, sollte schon vorher feststehen, wie man nachher sicher nach Hause kommt. Die Pressemitteilung nennt dazu einige Tipps. Spätestens zu Beginn einer Feier oder Veranstaltung solle eine Person bestimmt werden, die keinen Alkohol konsumiert und die anderen Personen sicher nach Hause bringen kann.Vor Beginn der Feierlichkeit solle man sich um eine Abholmöglichkeit kümmern.
Des Weiteren solle man für die Heimfahrt vom Veranstaltungsort öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi benutzen. Notfalls solle man für eine Übernachtungsmöglichkeit am Veranstaltungsort sorgen. Weitere Informationen zum Thema "Alkohol im Straßenverkehr" erhalten Sie im Internet unter www.bads.de sowie bei jeder Polizeidienststelle.
Prävention von Diebstahl
In der Pressemitteilung werden noch drei weitere Tipps aufgezählt. Taschen- und Trickdiebe sowie Pkw-Aufbrecher seien das ganze Jahr über und somit auch während der Faschingszeit aktiv. Man solle deshalb besonders auf Geldbörsen sowie Wertgegenstände achten und diese in den Innentaschen der Kleidung verstauen. Man solle sich auch nicht dazu verleiten lassen, Einblicke oder gar den Zugriff in die Geldbörse zu gewähren. Man solle keine Wertsachen und sonstige Gegenstände im Fahrzeug zurück lassen, damit man bei der Rückkehr zum Fahrzeug keine bösen Überraschungen erlebt.