Es sei "wahrlich kein Ruhmesblatt" für Karlsruhe, dass der Luftreinhalteplan des RP Karlsruhe erst ein Jahr später in Kraft trete als der für Freiburg, hatte Jung bemängelt. Nach EU-Forderung sind seit 2005 schärfere Grenzwerte für Feinstaub einzuhalten. Der SPD-Politiker hatte zudem den seiner Ansicht nach "mageren Inhalt" des Plans verurteilt, bei dem es an "durchgreifenden Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung und -Verlagerung" mangele. Dem Übel erhöhter Stickstoffdioxidwerte in der Stadt könne überdies nur durch Auswertung der Daten regelmäßiger Messungen begegnet werden, nicht nachvollziehbar sei daher die Demontage der Messpunkte am Europaplatz und Durlacher Tor. Nur ein innerstädtischer Messpunkt an der Reinhold-Frank-Straße sei viel zu wenig.
Neun Prozent weniger Stickstoffdioxid-Belastung
Herzel wies Jungs Kritik am zeitlichen Beginn des Luftreinhalteplans zurück: "Der Luftreinhalteplan ist für die Stadt Karlsruhe ebenso wie der Luftreinhalteplan für Freiburg im März 2006 in Kraft getreten." Der Aktionsplan wegen des Feinstaubs werde für Karlsruhe wohl im ersten Quartal 2007 in Kraft treten. Die seit 2005 schärferen Grenzwerte für Feinstaub "wurden in Karlsruhe im Jahr 2005 eingehalten, eine Überschreitung wurde erst 2006 gemessen. Daraufhin wurde mit den Arbeiten an dem Aktionsplan begonnen."
Skeptischer Blick in Richtung Regierungspräsidium: Johannes Jung (Archivfoto: ka-news) |
Jungs Angriff auf die "mageren Inhalte" des Karlsruher LRP kommentierte der Vertreter des Regierungspräsidiums wie folgt: "Eine Bewertung der im Aktionsplan vorgesehenen Fahrverbote hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zur Feinstaubminderung ist derzeit bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg in Arbeit. Wir rechnen damit, dass wir uns den Grenzwerten deutlich annähern werden." Immerhin werde durch das Fahrverbot eine Minderung der Stickstoffdioxid-Belastung in Höhe von neun Prozent prognostiziert. Zu Beginn des Jahres 2008 sei unter anderem ein Lkw-Durchgangsverbot (Lieferverkehr frei) in der Reinhold-Frank-Straße im Abschnitt zwischen Kreuzung Kriegsstraße und dem Mühlberger Tor geplant. Diese Fahrverbote würden auch für Altfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge gelten. Auch der Ausbau von Ampeln durch Pförtnersteuerungen sei angedacht. Es sei somit eine deutliche Reduzierung der Belastung zu erwarten.
Wo verlaufen die Grenzen der Umweltzone?
In Bezug auf den Vorwurf nachlässiger Feinstaub-Messung in Karlsruhe korrigierte Herzel die von Jung genannten Fakten und verwies auf vier Messstationen in der Stadt: Im Luftmessnetz gäben die Stationen Karlsruhe Nordwest (Daimlerstraße) und Karlsruhe-Mitte (Durlacher Tor) Aufschluss über die Belastung des städtischen Hintergrundes. Die Belastung durch den Straßenverkehr werde durch die Verkehrsmessstation an der Reinhold-Frank-Straße abgedeckt, seit 2006 gebe es zudem die Spotmessstation in der Kriegsstraße 187.
Das Regierungspräsidium weist die Kritik von Johannes Jung zurück (Archivfoto: ka-news) |
Der Aktionsplan soll im Frühjahr in Kraft treten, die Fahrverbote werden aber erst ein Jahr später folgen. 2012 werde es eine zweite Stufe von Fahrverboten geben. In diesem Jahr könne es nicht mehr zu Fahrverboten im Innenstadtbereich kommen, schließlich müssten sich Bürger und Behörden auf die Fahrverbote vorbereiten. Die Fahrverbote gelten für die so genannte Umweltzone. Sie ist im Entwurf des Aktionsplans abgebildet. Die Grenzen gehen demnach entlang des Adenauerrings im Norden über die Wolfartsweierstraße im Osten, der Ebertstraße in der Südweststadt bis hin zum westlichen Teil der Innenstadt Ecke Neureuterstraße/Siemensstraße.
Keine Ausnahme der Fahrverbote für die Anwohner
Von den ganzjährigen und dauerhaften Fahrverboten betroffen seien ab 2008 Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (Otto-Kraftfahrzeuge schlechter Euro 1 sowie Diesel-Kraftfahrzeuge schlechter Euro 2). Diese Autos bekommen keine zur Zufahrt nötige Plakette. Die Umweltzonen werden mit Verkehrsschildern gekennzeichnet, ein Zusatzschild erklärt anhand einer Abbildung der Plaketten die Regelung, welche Schadstoffgruppe von den Fahrverboten betroffen ist. Der Autofahrer erkennt durch die Emissionsschlüsselnummer in seinem Fahrzeugschein, in welche Schadstoffgruppe sein Auto fällt. Eine detaillierte Anleitung findet sich auf der Homepage des ADAC.
Bestimmte Kraftfahrzeuggruppen (Motorräder, Arbeitsmaschinen, Krankenwagen) seien von den Fahrverboten ausgeschlossen. In Einzelfällen könnten Fahrzeuge eine Zufahrtserlaubnis erlangen, wenn dies im öffentlichen Interesse liege, eine generelle Ausnahme für Anwohner gebe es jedoch nicht.