Am 24. November hatte Oberbürgermeisterin Gabriela Büssemaker ihm mit Sofortvollzug die Führung seiner Dienstgeschäfte verboten.
Fedrow möchte nun die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen diese Verfügung erreichen. Mit dem Eilantrag strebt er außerdem die Wiederaufnahme seiner Dienstgeschäfte vor Abschluss eines (künftigen) Hauptsacheverfahrens an, wie das Verwaltungsgericht mitteilt.
Die für den Fall zuständige Zweite Kammer wird nach Vorlage der Akten durch die Stadt Ettlingen eine Entscheidung treffen. Das Verwaltungsgericht wird eine Pressemitteilung herausgeben, sobald die Entscheidung vorliegt.