Ein kokettes Pin-Up Mädchen in einem Cocktailglas, ein neonfarbener Schriftzug und abgedunkelte Gläser. Die Chérie-Bar verlieh dem Städtchen jahrzehntelang eine verruchte Note. Jetzt ist das Etablissement allerdings geschlossen. Das Pin-Up, der Schriftzug und die dunklen Fenster in der Kaiserstraße 36A  sind verschwunden.

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Stattdessen sind die Fenster mit Folie abgedeckt. Im Inneren laufen Sanierungsarbeiten ab. Wird hier etwa bereits dem sogenannten "Trading-Down-Effekt" entgegengewirkt, den die Stadt und die Bürger stets wegen derartiger Lokale befürchtet hatten?

Keine "kritischen" Läden im Sanierungsgebiet "Innenstadt-Ost"

Auf Nachfrage bei der Stadt Karlsruhe entsteht tatsächlich der Eindruck, dass hier eine konkrete "Aufwertung" vorgenommen werden soll, indem mit dem neuen Eigentümer eine sogenannte "Abwendungsvereinbarung" getroffen wurde. 

Leerstehende Cherie-Bar in Karlsruhe
Bild: Thomas Riedel

"Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet wurde mit dem neuen Eigentümer im März 2020 eine sogenannte Abwendungsvereinbarung unterzeichnet, die lediglich Nutzungen zulässt, die nach der Sanierungssatzung als unkritisch gelten", heißt es in der Stellungnahme der Stadt.

Ein junger Mann spielt an einem Spielautomaten.
Keine Spielhallen, keine Kneipen, keine Clubs. Die Liste mit "unerwünschten Nutzungen" von Gebäuden ist lang. | Bild: Britta Pedersen/Archiv

Das heißt: "kritische" Etablissements wie Bordelle, Spielhallen, Wettbüros oder Bars  sind bei den Sanierungszielsetzungen der Stadt Karlsruhe nicht erwünscht. Daraus macht die Stadt kein Geheimnis und präsentiert diese Ziele auch gezielt auf ihrer Website. Denn: Diese würden die (Wohn)Qualität der Umgebung senken. 

"Einflussnahme wäre eine rechtswidrige Handlung"

Allerdings wird seitens der Stadt betont, dass diese Sanierungsziele erst greifen, sobald die Besitzer die Geschäfte selbst aufgeben. Mit "vor die Türe setzen" habe das nichts zu tun. So heißt es in einem Statement, das die Redaktion über E-Mail erreichte:

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"Auch in Sanierungsgebieten gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit, so dass jegliche Art von Einflussnahme eine rechtswidrige Handlung wäre. Erst wenn ein Betrieb von sich aus schließt und eine neue Nutzung angestrebt wird, greifen die Sanierungsziele. Im Falle der ehemaligen Chérie-Bar hat der neue Eigentümer des Hauses sein Nutzungskonzept mit der Stadt abgesprochen, die Übereinstimmung mit den Sanierungsgrundsätzen ist festgestellt."

(Symbolbild)
Die Karlsruher Innenstadt-Ost. (Symbolbild) | Bild: Paul Needham

Kurzum: Bereits bestehende "kritische" Lokalitäten können weiterhin an Ort und Stelle verbleiben. Aber was sieht denn dieses Nutzungskonzept jetzt eigentlich vor? Was kommt anstelle der Chérie-Bar in die Kaiserstraße 36A?

Büros und Wohnungen ziehen ein

Nach Angaben der Stadt wurde ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, wodurch das Erdgeschoss künftig für Büroräume genutzt werden soll und das erste Obergeschoss für Wohneinheiten. Das Gebäude selbst befindet sich im Privateigentum. Wer allerdings der Besitzer ist und ab wann die Räumlichkeiten fertiggestellt sein werden bleibt unklar.

 
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