Damit werde die alte, bis 31. Dezember 2005 geltende Regelung wieder eingeführt. Die CDU-Fraktion hatte eine Überprüfung der Voraussetzungen eines ermäßigten Eintritts für Schwerbehindert angeregt. In Museen wie dem Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM), dem Badischen Landesmuseum, der Majolika und der Kunsthalle in Karlsruhe, die nicht dem Finanzministerium unterstellt sind wie die Staatlichen Schlösser, gelten ohnehin Ermäßigungen für alle Besucher mit Behindertenausweis.
Karlsruhe