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Karlsruhe: Ergebnisse der Bund- und Länderberatungen: Das gilt ab Montag!

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Ergebnisse der Bund- und Länderberatungen: Das gilt ab Montag!

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    Mit einem grünen Mund-Nasen-Schutz spricht Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
    Mit einem grünen Mund-Nasen-Schutz spricht Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

    Die Zahlen gehen runter - doch nicht weit genug. Aus diesem Grund haben Bund- und Länder nun beschlossen, den Lockdown nicht nur bis zum 31. Januar zu verlängern, sondern auch zu verschärfen.

    Der Grund: Wegen der Feiertage werden weitere Anstiege bei den Infektionszahlen erwartet. 

    Auch die Auswirkungen des Impfstoffes werden sich erst in den nächsten Monaten auswirken, erklärt Ministerpräsident Winfried Kretschmann. 

    Ein erneuter Corona-Gipfel soll am 25. Januar stattfinden.

    Das gilt ab Montag für Baden-Württemberg:

    • Bisherige Beschränkungen bleiben erhalten. Das heißt: Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bestehen und die Einrichtungen/Geschäfte bleiben geschlossen.
    • Die Novemberhilfen sollen bis zum 10. Januar spätestens vollständig ausbezahlt werden. Für die Dezemberhilfen werden seit Anfang des Jahres Abschlagszahlungen gezahlt. Auch für die Überbrückungshilfen sollen zeitnah Abschlagszahlungen ermöglicht werden.
    • Bis zum Ende des Monats darf sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. 
    • Schulen und Kitas bleiben bis zum 31. Januar geschlossen. Eltern bekommen zusätzlichen Betreuungsurlaub zugesichert, in denen sie auf die Kinder aufpassen können.  Bis dahin findet Fernunterricht statt.
    • Aber: Kitas und Grundschulen sollen bereits ab dem 18. Januar wieder öffnen sofern die Fallzahlen es zulassen.
    • Betriebskantinen werden geschlossen, wo auch immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Die Ausgabe von Speisen  und Getränken bleibt aber erlaubt.
    • Menschen, die in "Hotspot Regionen" leben, dürfen sich nur noch in einem Radius von 15 Kilometer von ihrem Zuhause entfernen. Für Baden-Württemberg sind solche Regelungen nicht geplant.
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