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Karlsruhe: Entscheidung im Streit um Badenia-Bausparklausel

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Entscheidung im Streit um Badenia-Bausparklausel

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    Schild mit der Aufschrift «Landgericht» am Landgericht Karlsruhe.
    Schild mit der Aufschrift «Landgericht» am Landgericht Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archiv

    Das Finanzinstitut hat eine Klausel eingeführt, der zufolge sie bestimmte Altverträge 15 Jahre nach Vertragsabschluss kündigen kann. Auf eine ähnliche Klausel setzen auch die Landesbausparkasse (LBS) Südwest und der Verband der Privaten Bausparkassen. Dagegen laufen ebenfalls Klagen.

    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg befürchtet, dass die Bausparkassen künftig vielen Kunden den Weg zu einem günstig verzinsten Darlehen abschneiden könnten. Die Bausparbranche hingegen argumentiert, dass der Zeitraum von 15 Jahren bis zum Abruf des Darlehens ausreichend sei.

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