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Karlsruhe: Ein Dach über dem Kopf

Karlsruhe

Ein Dach über dem Kopf

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    Dadurch können leer stehende Wohnungen akquiriert werden, die nach einer Sanierung den Familien zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für das benötigte Verbrauchs- und Baumaterial der Sanierung trägt der jeweilige Eigentümer der Wohnung. Im Gegenzug zur Finanzierung der Sanierungstrupps sichert der Eigentümer zu, der Stadt ein mindestens zehnjähriges Belegungsrecht einzuräumen. Die Sozial- und Jugendbehörde schließt hierfür eine Vereinbarung mit dem Eigentümer der Wohnungen, dass dieser nach der Sanierung zunächst über eine Belegungsvereinbarung für ein Jahr mit wohnungslosen Personen belegt werden, die von der Abteilung Wohnungssicherung vorgeschlagen werden.

    Sozial- und Jugendbehörde weist Hilfebedürftige in Wohnung ein

    Gleichzeitig ist es ein Baustein der Sozialen Stadt, in welchem Betroffene an den Sanierungsprojekten beteiligt werden. Die renovierungsbedürftigen Wohnungen werden durch Sanierungstrupps des Arbeitsprojekts der AWO Karlsruhe hergerichtet und für Wohnzwecke nutzbar gemacht. Die eingesetzten Helfer im Rahmen der Bau- und Sanierungstrupps werden über Maßnahmen zur Wiedereingliederung ins Berufsleben gefördert, wie zum Beispiel Arbeitsgelegenheit nach dem SGB II, Arbeitsförderung nach SGB III.

    Das Ziel dieses Projekts ist die Gewährleistung einer angemessenen Wohnraumversorgung für Menschen, die sich am Wohnungsmarkt nicht selbst behaupten können, um ein selbstständiges Leben im Sinne des Lebenslangekonzepts zu führen. Dieses umfasst die Lebensbereiche: Arbeit, Wohnen, Bildung, Gesundheit sowie gesellschaftliche Teilhabe. Es sollen keine Familien mit Kindern in Obdachlosenunterkünften oder Pensionen untergebracht werden. Die direkte Vermittlung in Wohnungen soll zukünftig angestrebt werden. Viele Alleinstehende und Paare sind von der Wohnungslosigkeit betroffen, die auch eine Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffnung benötigen. Durch die Kooperationen mit der Volkswohnung, der Gebäudewirtschaft der Stadt Karlsruhe und privaten Eigentümern konnten die obdachlosenrechtlich untergebrachten Familien von 30 (11/2004)auf aktuell zwölf reduziert werden.

    Erich Weichsel, Angela Geiger und Peter Schmidt bieten ein Zuhause für Wohungslose an (Foto: ka-news)

    Zur Problemvermeidung Begleitung der Familien

    Der Mietzins der akquirierten Wohnungen ist an die bestehenden Sozialhilferichtlinien für Karlsruhe angepasst. Der Bau- und Renovierungstrupp übernimmt einfache, aber kostenintensive Arbeiten, deren Anteil sich dann im Belegungsrecht und im Mietzins auf Sozialhilfeniveau niederschlägt. Die Sozial- und Jugendbehörde weist die Hilfebedürftigen in die Wohnung ein, so dass bei Schwierigkeiten die Möglichkeit besteht, das Nutzungsverhältnis zu beenden. Die eingewiesenen Personen haben in diesem befristeten Jahr die Möglichkeit, sich mithilfe einer sozialarbeiterischen Begleitung an die neue Lebenslage zu gewöhnen und sich zurecht zu finden. Treten keine Probleme auf, die Bedenken bezüglich eines Mietverhältnisses rechtfertigen, erhalten die Betroffenen einen eigenen Mietvertrag mit dem Eigentümer.

    Bei entsprechender Voraussetzung kann eine Mietsicherung über die Abteilung Wohnungssicherung des Sozialamts angeboten werden. Eine weitere Möglichkeit ist die direkte Anmietung der Wohnung durch die Stadt Karlsruhe. Damit die Wohnungen über eine längere Zeit erhalten werden können und die Mietverhältnisse nicht aufgrund von Problemen gekündigt werden, muss eine Begleitung der Familien erfolgen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Familie nicht erneut wohnungslos wird und dass sie Unterstützung bei der Bewältigung alltagsbezogener Probleme erhält. Dadurch erhält der Vermieter eine Sicherheit, Mietprobleme zu vermindern, beziehungsweise, dass gar keine auftreten.Weitere Projekte mit verschiedenen privaten Eigentümern und freien Trägern werden zeitgleich durchgeführt.

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