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Karlsruhe/Berlin: Eilantrag gegen SPD-Mitgliederentscheid scheitert in Karlsruhe

Karlsruhe/Berlin

Eilantrag gegen SPD-Mitgliederentscheid scheitert in Karlsruhe

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    SPD-Chef Sigmar Gabriel wirft einen Briefumschlag mit seinem Stimmzettel für den SPD-Mitgliederentscheid in den Briefkasten. Foto: Swen Pförtner
    SPD-Chef Sigmar Gabriel wirft einen Briefumschlag mit seinem Stimmzettel für den SPD-Mitgliederentscheid in den Briefkasten. Foto: Swen Pförtner

    Eine Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, weil es sich bei dem Mitgliedervotum nicht um einen staatlichen Akt handele. (AZ 2 BvQ 55/13)

    Die Entscheidungsfreiheit der Bundestagsabgeordneten sieht die zweite Kammer des Zweiten Senats durch das Votum der SPD-Mitglieder nicht beeinträchtigt. Mit dem Mitgliederentscheid seien für die Parlamentarier keine Verpflichtungen verbunden, die über die bestehende Fraktionsdisziplin hinausgingen.

    Der Eilantrag war nach Angaben des Verfassungsgerichts von einer Privatperson eingebracht worden. In den vergangenen Wochen hatte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart verfassungsrechtliche Bedenken gegen Mitgliederentscheid geäußert. Das Ergebnis der Befragung komme einer Weisung an die Parlamentarier nahe - auch wenn es für die Abgeordneten nicht formell verbindlich sei, erklärte er.

    Das könne einen Konflikt zum Grundsatz des freien Mandats im Grundgesetz bedeuten. Dieser Auffassung widersprachen die Karlsruher Richter. «Die politische Einbindung des Abgeordneten in Partei und Fraktion ist verfassungsrechtlich erlaubt und gewollt», heißt es in einer Presseerklärung zu dem Beschluss. Wie die Parteien den parlamentarischen Willensbildungsprozess vorbereiteten, obliege «grundsätzlich ihrer autonomen Gestaltung».

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