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Karlsruhe: "Drittes Geschlecht": Intersexuelle reicht Verfassungsklage in Karlsruhe ein

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"Drittes Geschlecht": Intersexuelle reicht Verfassungsklage in Karlsruhe ein

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    Vanja setzt sich für die Einführung eines dritten Geschlechts ein. Foto: JAN WOITAS
    Vanja setzt sich für die Einführung eines dritten Geschlechts ein. Foto: JAN WOITAS

    Intersexuelle kommen weder eindeutig als Mann noch als Frau zur Welt. Das deutsche Recht sieht für die schätzungsweise 80 000 Betroffenen keinen passenden Geschlechtseintrag vor. Die 26 Jahre alte Vanja, 1989 als weiblich ins Geburtenregister eingetragen, will erreichen, dass eine dritte Variante wie "inter" oder "divers" eingeführt wird.

    Zuletzt war Vanja vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Seit November 2013 ist es möglich, das Geschlecht eines Babys offen zu lassen, wenn eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist. Vanja reicht das nicht aus: Eine Leerstelle sei nicht das Gleiche. Die Gruppe will in Karlsruhe demonstrierend vom BGH zum Verfassungsgericht ziehen. Geprüft wird die Klage erst später.

    Kampagnengruppe "Dritte Option" über die Verfassungsklage

    BGH-Mitteilung zu der Entscheidung vom 22. Juni

    BGH-Beschluss im Volltext

    Eintragung des Geschlechts ins Geburtenregister, § 21 PStG

    Personenstandsgesetz zu Ausnahmen, § 22 PStG

    Kampagnen-Video mit O-Tönen von Vanja

    FAQ von "Dritte Option" zum drittem Geschlecht

    Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zu Intersexualität

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