Intersexuelle kommen weder eindeutig als Mann noch als Frau zur Welt. Das deutsche Recht sieht für die schätzungsweise 80 000 Betroffenen keinen passenden Geschlechtseintrag vor. Die 26 Jahre alte Vanja, 1989 als weiblich ins Geburtenregister eingetragen, will erreichen, dass eine dritte Variante wie "inter" oder "divers" eingeführt wird.
Zuletzt war Vanja vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Seit November 2013 ist es möglich, das Geschlecht eines Babys offen zu lassen, wenn eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist. Vanja reicht das nicht aus: Eine Leerstelle sei nicht das Gleiche. Die Gruppe will in Karlsruhe demonstrierend vom BGH zum Verfassungsgericht ziehen. Geprüft wird die Klage erst später.
Kampagnengruppe "Dritte Option" über die Verfassungsklage
BGH-Mitteilung zu der Entscheidung vom 22. Juni
Eintragung des Geschlechts ins Geburtenregister, § 21 PStG
Personenstandsgesetz zu Ausnahmen, § 22 PStG
Kampagnen-Video mit O-Tönen von Vanja
FAQ von "Dritte Option" zum drittem Geschlecht
Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zu Intersexualität