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Karlsruhe: Die Konsequenz des tödlichen Unfalls auf der A5 im Juni: Polizei kontrolliert Reisebusse

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Die Konsequenz des tödlichen Unfalls auf der A5 im Juni: Polizei kontrolliert Reisebusse

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Thomas Riedel

    Es ist mittlerweile über einen Monat her, als ein Bus mit einer Reisegruppe auf dem Weg nach Frankreich verunfallt ist. Auf der A5, kurz nach dem Karlsruher Dreieck, fuhr der Bus auf zwei Lastwagen auf, 29 Personen wurden verletzt, zwei davon schwer. Die Reiseleiterin verstarb an der Unfallstelle. Warum es zu dem Unfall kam, ist derzeit noch nicht geklärt.

    Eine mögliche Ursache, die derzeit als wahrscheinlich gilt, war eine Unachtsamkeit des Fahrers. Der in Karlsruhe verunfallte Bus war erst in Bayreuth losgefahren, wie lange der Fahrer zuvor bereits am Steuer war, kann die Polizei derzeit noch nicht sagen. Was sie aber sagen kann: Es kommt häufig vor, dass die Fahrer ihre Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten.

    Am Wochenende wurde eine Kontroll-Aktion im Bereich Karlsruhe durchgeführt: Von 15 Reisebussen waren gerade zwei ohne Beanstandungen. Schwerpunktmäßig wurden Reisebusse, die im sogenannten Gelegenheitsverkehr mit Reisegruppen unterwegs waren, unter die Lupe genommen.

    "Überwiegend wurden falsche Eingaben in den digitalen Fahrtenschreiber festgestellt. Hierdurch wurden Fahrzeiten im gesetzlichen Rahmen aufgezeichnet, obwohl die tatsächlichen Fahrzeiten erheblich länger waren", so die Polizei in der Pressemeldung.

    Busfahrer haben die Zeiten falsch erfasst

    So hatte ein Fahrer bereits eine dreistündige Autofahrt bis zur Busübernahme hinter sich. Diese Zeit hatte er als Ruhezeit erfasst, obwohl dies als Arbeitszeit gelten müsste. Die anschließende Fahrt mit dem Reisebus wäre, bei korrekter Erfassung der Arbeitszeit, somit nicht durchführbar gewesen.

    Ein weiter Fahrer hatte einen Omnibus von England bis Köln gefahren. Dort übernahm ein anderer Fahrer den Bus. Er saß bei der Kontrolle als Passagier im Bus. Die Weiterfahrt nach München hatte er als Ruhezeit in den digitalen Fahrtenschreiber eingegeben, da er dort den Bus als Fahrer wieder übernehmen sollte. Diese Fahrt hätte jedoch als Bereitschaftszeit aufgezeichnet werden müssen, was eine entsprechende Ruhezeit nach sich gezogen und die Abfahrt des Reisebusses in München verzögert hätte.

    Neben den Busfahrern müssen auch die Verantwortlichen der jeweiligen Busunternehmen mit einem Bußgeld rechnen.

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