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Karlsruhe: Defekter Karlsruher Geldautomat spuckt 50 Euro gratis aus

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Defekter Karlsruher Geldautomat spuckt 50 Euro gratis aus

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    Der Defekt zeigte sich zwischen Mai und September 2010: Bei einem Geldautomaten in einem Spielcasino bestand die Option 50, 100 oder 200 Euro abzuheben. Wählte jemand die 50 Euro, so wurde der Vorgang abgebrochen und die EC-Karte wieder ausgespuckt. Soweit so gut.

    Bis zu neun Mal pro Tag Geld abgehoben

    Doch im nächsten Schritt folgte eine Auswahlmöglichkeit der Scheinstückelung. Suchte man sich hier eine beliebige aus, so gab der Geldautomat die 50 Euro ordnungsgemäß aus - ohne, dass sie von einem Konto abgebucht wurden.

    Diesen Defekt machte sich ein 23-Jähriger zunutze und ließ sich im Sommer 2010 an 41 Tagen bis zu neun Mal pro Tag 50 Euro von dem Automaten auszahlen. Insgesamt hatte er so über 7.000 Euro quasi "umsonst" bekommen. Das Geld selbst gehörte den Betreibern des Spielcasinos, die den Automaten regelmäßig neu bestückten. Dass mit dem Automaten etwas nicht stimme, sei ihnen aufgefallen, heißt es in dem späteren Urteil des Karlsruher Amtsgerichts zu diesem Fall. Überprüft hatten sie aber nur die Auszahlungsbeträge von 100 und 200 Euro.

    Laut Benedikt Klas, dem Verteidiger des Angeklagten, habe sich der Defekt des Automaten schnell unter den damals Jugendlichen herumgesprochen. "Dieser Geldautomat wurde zum beliebtesten Automat in ganz Karlsruhe", sagte er gegenüber ka-news.

    Zweimal Freispruch

    Als der 23-Jährige aufflog, stellte sich die Frage, ob er sich wegen eines Computerbetrugs strafbar gemacht hatte. Hatte er strafbar betrogen oder schlicht einen Fehler ausgenutzt? Das Amtsgericht Karlsruhe entschied im ersten Verfahren im Sommer 2013 zugunsten des Angeklagten und sprach ihn frei. Doch die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Am Donnerstag, 13. März, folgte schließlich der erneute Freispruch durch das Landgericht Karlsruhe für den 23-Jährigen.

    Dieser Fall ist kein Unikat: Einen ähnlichen Fall gab es bereits im Jahr 2007 in Braunschweig. Das dortige Oberlandesgericht erklärte damals das Ausnutzen eines Automatendefekts als strafbar. Von dieser Linie wich das Landgericht Karlsruhe in seinem Freispruch ab.

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