Dem Nachrichtenmagazin "Spiegel" zufolge schrieb Klar schon 2003 an den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau: "Selbstverständlich muss ich eine Schuld anerkennen." Er verstehe die Gefühle der Opfer und bedauere das Leid dieser Menschen. Wie der "Spiegel" weiter berichtet, fällt ein Gutachten des Freiburger Kriminologen Helmut Kury zum Gnadenersuchen Klars bei Bundespräsident Köhler (ka-news berichtete) positiv aus. Das 130 Seiten starke Gutachten liege dem Justizministerium in Stuttgart vor und solle auch ans Präsidialamt in Berlin übermittelt werden.
Mindestverbüßungsdauer endet im Januar 2009
In den vergangenen Tagen meldeten sich in der Debatte um die vorzeitige Haftentlassung Klars auch Gegner einer Begnadigung zu Wort. "Es sollte keine Gnade für diejenigen geben, die gnadenlos Ehefrauen die Männer und Kindern die Väter weggemordet haben mit dem Ziel, unsere Demokratie zu zerstören", sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) der "Bild am Sonntag".
Christian Klar war wie die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt unter anderem wegen der Morde an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft verurteilt worden. Dabei wurde die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, die eine vorzeitige Haftentlassung verhindert. 1992 wurde er in einem zusätzlichen Prozess zu einem weiteren mal lebenslänglich verurteilt. Die Mindestverbüßungsdauer von 26 Jahren endet für den 54-jährigen Klar im Januar 2009.