Seit etwa einer Woche sind die begehrten Samstags-Karten für Das Fest ausverkauft - und das obwohl bisher nur ein Haupt-Act, The Kooks, bekannt ist. Wer jetzt noch kein Ticket hat, aber nicht auf das Karlsruher Festival verzichten möchte, sieht seine Chance auf Second-Hand-Portalen wie Ebay und Co.
AGB untersagen gewerblichen Weiterverkauf
Aber ist der Weiterverkauf von offiziell ausverkauften Tickets eigentlich legal? Auf Anfrage von ka-news erklärt der Karlsruher Rechtsanwalt, Steffen Bauerschmidt, von der Kanzlei Nonnenmacher: "Strafrechtlich ist der Weiterverkauf von Tickets grundsätzlich nicht verfolgbar." Anders verhält es sich jedoch unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten. So regeln die Veranstalter von "Das Fest" in ihren AGB, inwiefern der Weiterverkauf von Tickets gestattet ist. Prinzipiell gilt, dass es den Organisatoren frei steht, gegen gewerbliche Verkäufer juristisch vorzugehen. Letztere handeln unter Umständen nämlich wettbewerbswidrig, so die Rechtslage.
Jahr für Jahr sieht sich Das Fest mit Schwarzmarkt-Anbietern im Netz konfrontiert, die mit überteuerten Preisen für Tickets auffallen. So auch dieses Mal. "Gegen diese gehen wir mit Unterstützung eines Anwalts vor", so die Veranstalter - "gemäß §7 unserer AGB wie auch gemäß den AGB des Ticket-Dienstleisters eventim ist der Weiterverkauf von Tickets untersagt. Es wurden im Vorjahr bereits Maßnahmen gegen den Sekundärmarkt ergriffen."
Wucherangebote im Netz
Was Anbietern im Falle einer Vertragsverletzung droht, macht Bauerschmidt im Gespräch mit ka-news deutlich: "Gewerbliche Verkäufer können unter Umständen von den Veranstaltern abgemahnt werden - sie müssen dann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die Anwaltskosten tragen. Dazu kommt eventuell auch noch die Zahlung von Schadensersatz, wenn dem Veranstalter ein Schaden entstanden ist."
Die Veranstalter von Das Fest fügen hinzu, dass Besitzer von Tickets, welche bei nicht legitimierten Stellen erworben wurden, damit rechnen müssten, dass ihnen kein Einlass gewährt wird. Gegebenenfalls werde auch hier der Rechtsweg beschritten.
Darf ich mein Ticket weiterverkaufen, wenn ich krank bin?
Davon ausgenommen seien Privatleute, die an der Veranstaltung beispielsweise aufgrund eines Krankheitsfalls nicht teilnehmen können und ihr Ticket deshalb weiterverkaufen wollen. "Es spricht nichts gegen eine private Weiterveräußerung für 5 Euro, falls man ein Ticket übrig hat", so Das Fest - "jedoch dulden wir es nicht, dass sich jemand an unserem nichtkommerziellen Festival mittels Wucherangeboten bereichert."
Ist es also legal, wenn ich mir bei Ebay ein Ticket für Das Fest ersteigere? "Es gilt prinzipiell: Jeder, der im Besitz eines gültigen Tickets ist, darf die Veranstaltung besuchen. Vertragsvereinbarungen zwischen den Veranstaltern und dem Ersterwerber binden den Zweiterwerber nicht", so Bauerschmidt im Gespräch mit ka-news. Eine Ausnahme besteht bei personalisierten Tickets - diese dürfen generell nur von der jeweiligen namentlich genannten Person verwendet werden.
Das Fest 2015: Achtung, Samstag-Tickets ausverkauft!
Bestätigt! The Kooks rockem dem Hügel beim Fest 2015!