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Karlsruhe: Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Maskenpflicht im ÖPNV fällt am 31. Januar

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Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Maskenpflicht im ÖPNV fällt am 31. Januar

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    Die Maskenpflicht findet ein baldiges Ende - auch Mediziner begrüßen dies.
    Die Maskenpflicht findet ein baldiges Ende - auch Mediziner begrüßen dies. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

    "Das Land befindet sich im Übergang von der Pandemie in die Endemie", sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag in Stuttgart. "Bei der Rücknahme von Einschränkungen haben wir in Baden-Württemberg ein stufenweises Vorgehen verfolgt, das hat sich bewährt. Auch in Zukunft werden wir das Infektionsgeschehen im Land aufmerksam beobachten, um bei Bedarf schnell reagieren zu können."

    Maske tragen wird weiterhin empfohlen

    Grundsätzlich gab es zuletzt nur noch wenige Corona-Einschränkungen durch das Land. Baden-Württemberg hatte beispielsweise als eines der ersten Bundesländer schon vergangenes Jahr im November die Isolationspflicht gelockert.

    Von nun an können sich Corona-Infizierte nicht mehr kostenlos freitesten.
    Von nun an können sich Corona-Infizierte nicht mehr kostenlos freitesten. Foto: Sebastian Kahnert/dpa

    Weitere Corona-Regeln – zum Beispiel die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für  Patienten sowie Besucher von Arztpraxen und vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen – liegen in der Regelungskompetenz des Bundes.

    Gleiches gilt für die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Sie gelten daher auch in Baden-Württemberg weiter. Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben wird weiterhin empfohlen, eine Maske zu tragen.

    Dies gilt insbesondere für vulnerable Personen sowie in geschlossenen Räumlichkeiten. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes hat im Gleichlauf mit der Bundesregelung eine befristete Laufzeit bis zum 7. April 2023, kann aber jederzeit an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.

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