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Stuttgart/Mannheim: Strenge Corona-Regeln für Schlachtbetriebe gekippt: Zwei Tests jede Woche unverhältnismäßig

Stuttgart/Mannheim

Strenge Corona-Regeln für Schlachtbetriebe gekippt: Zwei Tests jede Woche unverhältnismäßig

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    Ab 2021 darf in der Fleischindustrie nicht mehr mit Leiharbeit oder Werksverträgen gearbeitet werden.
    Ab 2021 darf in der Fleischindustrie nicht mehr mit Leiharbeit oder Werksverträgen gearbeitet werden. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa/Symbolbild

    Die Corona-Verordnung "Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung", die vor gut zwei Wochen in Kraft getreten war, sieht vor, dass Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten all ihre Mitarbeiter zwei Mal pro Woche auf Corona testen lassen müssen. Das sei auch dann in Ordnung, wenn die Beschäftigten keine Krankheitssymptome zeigten, urteilte das Gericht. Reihentestungen könnten nämlich trotzdem dazu beitragen, das Virus frühzeitig zu erkennen und die Betroffenen zu isolieren, um die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.

    Die starre und einzelfallunabhängige Pflicht zur Testung zweimal pro Woche sei allerdings zu weitgehend, urteilte der VGH. Für das Edeka Fleischwerk bei Rheinstetten in der Nähe von Karlsruhe bedeutete die zuvor gültige Pflicht, jeden einzelnen Mitarbeiter zweimal pro Woche testen zu müssen, 300 Tests jeden Tag.

    Das Gericht urteilte nun: Die Betriebe müssten die Möglichkeit haben, bei der zuständigen Behörde Ausnahmen im Einzelfall beantragen zu können. Das könne etwa der Fall sein, wenn Betriebe ein Hygienekonzept umsetzten, mit dem auf die zwei Testungen pro Woche für sämtliche Beschäftigten zum Teil verzichtet werden könne. Entscheidend seien hier zum Beispiel bauliche Bedingungen, etwa wenn Mitarbeiter der Verwaltung in einem ganz anderen Gebäude sitzen und gar keinen Kontakt zu den Kollegen im Schlachtbetrieb haben.

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