Fieber ab 38 Grad, trockener Husten, fehlender Geruchs- und Geschmacksinn: Laut Anne Fechler vom Gesundheitsamt Karlsruhe sind das die Symptome, bei denen Eltern hellhörig werden sollten, wenn es um eine eventuelle Infektion mit dem Corona-Virus geht. Doch was ist dann der nächste Schritt? Oft beginnt spätestens hier die große Unsicherheit.

"Wir haben größtes Verständnis für die schwierige Situation"

"Wir haben größtes Verständnis für die schwierige Situation, in der sich Eltern befinden, wenn Kinder mit Covid-19 infiziert sind oder sich in Quarantäne begeben müssen, weil sie mit einer infizierten Person Kontakt hatten", erklärt das Gesundheitsamt Karlsruhe schon Anfang August in einer Pressemeldung.

"Neben der Sorge um die Gesundheit des Kindes bringt eine derartige Ausnahmesituation nachvollziehbare Fragen und Probleme mit sich, die zu den Belastungen vieler Familien durch die aktuelle Gesamtsituation hinzukommen." Damit das nicht passiert, hat ka-news.de zusammengefasst, was bei einem Corona-Verdacht zu tun ist.

1. Symptome einordnen

Zunächst einmal: Ruhe bewahren. Nicht jeder Husten ist gleich ein Fall für das Gesundheitsamt, so Fechler. Um für eine Corona-Infektion in Frage zu kommen, müssen die Symptome akut auftreten, also plötzlich. Chronisch bedingte Symptome, wie ein Asthmahusten, seien nicht ausschlaggebend. Ein leichter, gelegentlicher Husten zählt auch nicht dazu, ebenso wenig die klassische "Rotznase". 

Dauerbeschäftigung für den Winter: Kleine Kinder sind in der kalten Jahreszeit gerne ständig krank - vor allem, wenn sie in die Kita gehen.
Bild: Silvia Marks

2. Von Schule und Kindergarten fernbleiben

Ist eines oder mehrere der Symptome präsent, sind weitere Vorkehrungen zu treffen. So muss das Kind in jedem Fall erst einmal der Schule oder dem Kindergarten fernbleiben. Das gilt so lange, bis der kleine Patient einen Tag lang fieberfrei oder symptomfrei ist - oder ein durchgeführter Corona-Test negativ ausfällt. 

3. Arztbesuch telefonisch abklären

Ob der Arzt konsultiert werden soll oder nicht, bleibt den Eltern überlassen. Wer unsicher ist, sollte aber immer zuerst telefonisch Kontakt zur zuständigen Praxis aufnehmen. Der Arzt kann dann einschätzen, ob der Infekt andere Ursachen hat oder ein Abstrich nötig ist.

"Das Ergebnis erhalten die Eltern meistens am nächsten Tag, spätestens aber am Tag darauf", sagt Fechler gegenüber ka-news.de. Von einem direkten Besuch beim Kinder- oder Hausarzt, ohne vorherige Anmeldung, wird allerdings abgeraten.

4. Keine Trennung: Eltern dürfen beim Kind zu Hause bleiben

Fällt das Testergebnis positiv aus, ist der Arzt verpflichtet, das dem Gesundheitsamt zu melden. Anschließend nimmt das Gesundheitsamt Kontakt zur Familie auf, um über die weiterführenden Schritte zu informieren.

"Isolation bei Kindern sollte abhängig von Alter, Entwicklungsstand und Bedürfnissen des einzelnen Kindes umgesetzt werden", so das Gesundheitsamt. "In allen Fällen, in denen eine Quarantäneverfügung erlassen wird, wird der Sinn der häuslichen Isolierung erläutert und auf Fragen der Betroffenen eingegangen."

Kind Portrait
Für Kinder gelten die gleichen Quarantäneverfügungen wie für Erwachsene. Das heißt: Zuhause bleiben | Bild: https://pixabay@Simedblack

"In diesen Gesprächen werden gemeinsame Lösungen gesucht, wie in der individuellen häuslichen Situation sowohl dem Infektionsschutz als auch den sonstigen Bedürfnissen (kleine Kinder, zu pflegende Angehörige) Rechnung getragen werden kann."

Diesbezüglich hat das Gesundheitsamt auch festgelegt, dass zumindest ein Elternteil mit dem Kind in Quarantäne bleiben darf. Voraussetzung: Das Kind ist unter 12 Jahre alt. Falls es in dieser Zeit zu Verdienstausfällen kommen sollte, werde den Eltern 65 Prozent Lohnausgleich garantiert. Die Kosten trägt das Land.

5. Positiver Test: Wann geht es wieder zur Schule?

Fällt das Testergebnis positiv aus, muss das Kind mindestens zehn Tage zu Hause bleiben. In die Schule oder den Kindergarten darf es aber erst wieder, wenn es 48 Stunden lang symptomfrei war. Ein negativer Testbefund ist hierzu nicht nötig. Im Zweifel kann die Einrichtung aber eine schriftliche Bestätigung der Eltern verlangen.

(Symbolbild)
Wann geht es wieder in die Schule? Bei einem negativen Test: Nach einem Tag symptomfrei. Bei einem positiven Test: Nach zwei Tagen symptomfrei und mindesten zehn Tage in häuslicher Quarantäne. | Bild: ka-news.de
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