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Karlsruhe: Corona-Lockerungen: Wann welche Verbote aufgehoben werden - und was bleibt

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Corona-Lockerungen: Wann welche Verbote aufgehoben werden - und was bleibt

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    Corona-Lockerungen: Wann welche Verbote aufgehoben werden - und was bleibt
    Corona-Lockerungen: Wann welche Verbote aufgehoben werden - und was bleibt Foto: Thomas Riedel

    Am Mittwoch, 6. Mai, haben sich Bund und Länder über die schrittweisen Lockerungen der Corona-Beschränkungen geeinigt. Das Kontaktverbot bleibt bis vorerst 5. Juni bestehen. Das bedeutet: Mindestabstand in der Öffentlichkeit und Maskenpflicht beim Einkaufen und in Bus und Bahn gelten weiterhin.

    Die gute Nachricht: In viele Bereichen des öffentlichen Lebens gibt es Lockerungen und Wiedereröffnungen. Die Landesregierung hat hierzu einen Fahrplan veröffentlicht - er soll in den kommenden Tagen in einer entsprechenden Landesverordnung verankert werden.

    Das ist ab 11. Mai erlaubt

    • Geschwister werden von der privaten Fünf-Personen-Regel ausgenommen. Bislang galt dies nur für Verwandtschaft in gerader Linie: Großeltern, Eltern, Kinder.
    • Bislang galt: Im öffentlichen Raum durften nur zwei Personen gemeinsam unterwegs sein, wenn sie nicht zusammen wohnen. Nun ist diese Regelung gelockert - Menschen zweier Hausstände dürfen sich ab nun gemeinsam im Freien bewegen. Da können Familien oder Wohngemeinschaften sein.
    • Musik- und Jugendkunstschulen können wieder Einzelunterricht durchführen. Kinder, die ein Blasinstrument oder Gesang lernen, müssen sich allerdings noch weiter gedulden. Während des Unterrichts muss der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
    • Es öffnen: Fahrschulen, Spielhallen, Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios, Tattoo-Studios, Piercingstudios
    • Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen wieder den Betrieb aufnehmen, etwa Tennis, Golf, Bogenschießen und Reiten

    Das soll bis Ende Mai erlaubt werden

    • Grundschüler der Klassenstufe 4 sollen ab dem 18. Mai den Unterricht besuchen
    • In Abstimmung mit den Trägern öffnet ab dem 18. Mai die Kinderbetreuung. Dabei ist die maximale Belegung auf 50 Prozent begrenzt.
    • Campingplätze öffnen - doch nur für Dauercamper mit autarker Versorgung 
    • Biergärten: Die Öffnung der Außengastronomie ist geplant. In einem weiteren Schritt folgt die Öffnung des Innenbereichs von Speisewirtschaften.
    • Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle
    • Kontaktarm auszugestaltende Freizeitangebote wie etwa Minigolf oder Bootsverleih werden wieder erlaubt.
    • Die erste und zweite Fußball-Bundesliga dürfen den Spielbetrieb wieder aufnehmen. Sogenannte Geister- oder Wohnzimmerspiele.

    Das soll ab Juni erlaubt werden

    • Es öffnen: Fitnessstudios, Tanzschulen, Sport- und Kletterhallen. Spaß- und Freizeitbäder sollen zunächst nur für Schwimmkurse und Schwimmunterricht öffnen können.
    • Es öffnen: Hotels, Campingplätze, Besucherzentren und Freizeitparks.
    • Ab dem 15. Juni sollen die Grundschulen wieder für alle Stufen öffnen. Im wöchentlichen Wechsel die Klassen 1/3 und 2/4.
    • Ab dem 15. Juni sollen die weiterführenden Schulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Im wöchentlichen Wechsel die Klassen 5/6, 7/8 und am Gymnasium 9/10.

    Diese Verbote gelten weiterhin - das bleibt geschlossen

    • Prostitutionsgewerbe
    • Saunen und Wellnessbereiche
    •  Innenbereich von Kneipen und Bars
    • Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper und Kinos, Festivals
    • Diskotheken
    • Zuschauer bei Sportveranstaltungen
    • Freibäder, Badeseen, Bolzplätze, Mannschaftssport
    • Omnibusse im touristischen Verkehr
    • Fachmessen, Publikumsmessen, Volksfeste/Kirmes/Hocketse, Vereinsfeste, Kongresse, Feiern
    • Großveranstaltungen sind voraussichtlich bis Ende des Jahres nicht möglich

    Wie geht's weiter?

    Steigen die Infektionszahlen wieder an, kann ein weiterer Shut-Down erfolgen. Werden in einer Stadt in einer Woche mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gemeldet, kommen die Verbote zurück. Das geht aus dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern von Mittwoch, 6. Mai, hervor.

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