"Am Wochenende herrschte zwar reger Ausflugsverkehr, die Besucher hielten sich jedoch weitestgehend an die Bestimmungen der Corona-Verordnung. Der Schwerpunkt lag in den schneereichen Gebieten der Höhenlagen des Schwarzwaldes sowie der Schwäbischen Alb", erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl in einer Pressemitteilung des Innenministerium Baden-Württemberg.
Maßnahmen scheinen zu fruchten
Die zwischen den Polizeipräsidien und den Ortspolizeibehörden abgesprochenen Verkehrskonzepte haben sich bewährt. Bei Kontrollen musste die Polizei vereinzelt Bürgerinnen und Bürger auf die bestehenden Abstandsregeln hinweisen. Einige wenige uneinsichtige Personen sehen wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung Anzeigen entgegen, so Strobl weiter.

Landesweit bilanzierte die Polizei nach Auskunft des Innenministers zwischen Freitag und Sonntag (15. – 17. Januar 2021) insgesamt 4.239 Verstöße gegen die Regelungen der Corona-Verordnung. Davon bezogen sich alleine 1.407 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Gegen die Regelungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen verstießen 778 Personen. "Ich bin sehr dankbar für das besonnene Verhalten der weit überwiegenden Anzahl unserer Bürger. Mit Solidarität und Rücksicht werden wir diesen Weg so lange es nötig ist weitergehen. In diesen Tagen müssen wir unser privates Leben leider wesentlich einschränken und Kontakte weiter vermeiden, um das Infektionsgeschehen nicht noch weiter zu befeuern. Wer trotzdem den persönlichen Spaß in den Vordergrund stellt und damit die Gesundheit anderer aufs Spiel setzt, muss auch die Konsequenzen tragen“, erklärte Strobl.
Vorfall in Shisha-Bar
"Leider fallen bei den Kontrollen noch immer Menschen auf, bei denen jegliche Appelle an Rücksicht und Solidarität offenbar ins Leere laufen. So etwa bei fünf jungen Männern, die am Samstagabend in Stuttgart in einer vermeintlich geschlossenen Shisha-Bar angetroffen wurden", bedauert der CDU-Mann.

Laut Pressemitteilung konsumierten der Wirt und seine Gäste Getränke und rauchten Shishas. Keiner von ihnen trug einen Mund-Nasen-Schutz. Als besonders leichtsinnig und gefährlich stellten sich insbesondere die – vergeblichen – Versuche des Gastwirts dar, den illegalen Betrieb zu verdecken.
So war die notwendige Lüftung aufgrund der damit verbundenen Geräusche nicht in Betrieb. Um ein hieraus resultierendes Auslösen der vorgeschriebenen CO-Melder zu vermeiden, waren diese demontiert oder durch Entfernen der Batterien funktionslos gemacht worden. "Das ist, im wahrsten Sinne des Wortes, brandgefährlich", so Strobl.