Sie sind der Ansicht, dass die Kehrtwende der Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 eine Enteignung darstellt, für die ihnen Entschädigung zusteht. Damals wurde eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung für die Kraftwerke rückgängig gemacht. Die Konzerne wollen ein Grundsatzurteil erstreiten, um dann vor Zivilgerichten auf Schadenersatz klagen zu können.
Karlsruhe