Welche Aufgaben hat der Bundestag?
Ein wichtiges Datum also für jeden wahlberechtigten Deutschen - denn immerhin sind die Aufgaben des Bundestags:
- Die Wahl des Bundeskanzlers.
- Die Gesetzgebung.
- Die Kontrolle der Regierung.
- Die Verwaltung von Budget und Ausgaben der gesamten Bundesrepublik.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist jede Person:
- Mit deutscher Staatsbürgerschaft.
- Wenn sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. (Anders als bei der Europawahl im vergangenen Juni dürfen bei der kommenden Bundestagswahl somit nicht bereits Personen ab 16 Jahren wählen.)
- Seit mindestens drei Monaten einen festen Wohnsitz in Deutschland bezogen hat. (Staatsbürger, die zurückkehren, sind von dieser Frist ausgenommen.)
- Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. (Beispielsweise aufgrund einer Verurteilung, Wahlfälschung oder Mitgliedschaft in einer verfassungswidrigen Partei.)
Ist man wahlberechtigt, so wird man ins Wählerverzeichnis seines Wohnortes aufgenommen und erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung.
Wurden die Wahlbenachrichtigungen in Karlsruhe schon versandt?
Die Wahlbenachrichtigungen sollen im Laufe der Kalenderwoche vier, ab dem 20. Januar zugestellt werden.
Wen kann ich wählen?
Jeder Wähler erhält zwei Stimmen, eine Erst- und eine Zweitstimme.
- Erststimme: Wahl eines Wahlkreisbewerbers.
- Zweitstimme: Wahl der Landesliste einer Partei (entscheidend für die Sitzverteilung).
Gewöhnlich werden dabei die kandidierenden Parteien gewählt, doch theoretisch ist es laut Grundgesetz möglich, jeden deutschen Staatsbürger, der über 18 und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, in den Bundestag zu wählen - sofern er genug Stimmen bekommt.

Wann und wo kann ich wählen?
Die Stimmabgabe, also die eigentliche Wahl, kann dabei auf zwei Arten erfolgen:
- Vor Ort im Wahllokal.
- Per Briefwahl.
Wie wähle ich vor Ort im Wahllokal?
Zur Wahl vor Ort muss sich jeder Wähler am Sonntag, 23. Februar, im Wahllokal seines Wohnbezirks einfinden. Hier wird empfohlen genau hinzuschauen: 2025 gibt es in Karlsruhe eine größere Anzahl an Urnenwahlbezirke, es können sich die Örtlichkeiten für die Wahl ändern. Der Wähler kann auch nur in seinem Bezirk wählen, in welchem er gemeldet wurde.
Mit Abgabe seiner Wahlbescheinigung und idealerweise seines Personalausweises erhält er einen Stimmzettel mit zwei Stimmen, die direkt in der Wahlurne landen und von dort aus ausgezählt werden.
Wie lange sind die Wahllokale geöffnet?
Die Wahlräume sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Kann ich auch aus dem Ausland wählen?
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik gemeldet sind, können bis Sonntag, 2. Februar, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis einreichen. Dieser Antrag muss an den Bezirk des letzten innerdeutschen Wohnsitzes gehen. Gewählt werden kann dann ausschließlich per Briefwahl.
Wie wähle ich per Briefwahl?
Entscheidet sich der Wähler sowohl im In- als auch im Ausland für die Briefwahl, so muss er diese zuvor beantragen. Dazu hat er in Karlsruhe folgende Möglichkeiten:
- Online per QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
- Schriftlich: Dazu den Antrag auf der Rückseite der Wahlbescheinigung ausfüllen und per Post an die dort angegebene Adresse des Wahlamtes schicken.
- Im lokalen Briefwahlbüro: In Karlsruhe befindet sich das Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100.

Bis wann muss ich die Briefwahl beantragt haben?
Die Briefwahlunterlagen können aufgrund verkürzter gesetzlicher Fristen erst ab zirka 2 Wochen vor der Wahl ausgestellt werden. Bis 18. Februar, 12 Uhr ist die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich, danach bleibt die Beantragung nur noch im Briefwahlbüro möglich.
Am 10. Februar eröffnet das Briefwahlbüro (Kriegsstraße 100) und stellt zudem die Briefwahlunterlagen aus. Es gibt die Möglichkeit zur persönlichen Beantragung und Abholung von Wahlscheinen. Hier ist zudem eine vorzeitige Stimmabgabe möglich. Öffnungszeiten: Werktags von 10 bis 17 Uhr.
Bis wann muss ich meinen ausgefüllten Briefwahlzettel versandt haben?
Damit die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sicher rechtzeitig zur Auszählung eingehen, sollten diese spätestens am 19. Februar postalisch versendet werden.
Das Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 ist geöffnet vom 10. bis 21. Februar, werktags von 10 bis 17 Uhr und am 21. Februar von 10 bis 15 Uhr.

Was, wenn ich beim Wählen Hilfe brauche?
Eine Briefwahl kann auch für andere Personen durchgeführt werden. Wähler, die nicht lesen und schreiben können oder durch körperliche oder geistige Beeinträchtigung nicht zur selbstständigen Wahl fähig sind, haben die Möglichkeit, einen Briefwahlzettel von einer Hilfsperson ausfüllen zu lassen.
Auch bei einer Urnenwahl kann ein Wähler, der Hilfe benötigt auf die Unterstützung einer solchen Hilfsperson zurückgreifen. Diese muss das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben und verpflichtet sich durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht, keinen direkten Einfluss auf die Entscheidung der hilfsbedürftigen Person zu nehmen.
Was tun, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verliere?
Während die Urnenwahl auch nur mit Personalausweis verifiziert werden kann, setzt die Briefwahl den Besitz einer Wahlbenachrichtigung voraus. Was also, wenn diese verlegt, von der Post verloren oder zerstört wird? In diesem Fall sei es laut Stadtverwaltung ratsam, sich sofort mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.
Dieses befindet sich in der Zähringerstr. 61. Dort können zwischen 10 und 17 Uhr Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Nötig sei dafür die Mitgliedschaft im jeweiligen Wahlbezirk und das Vorzeigen von Personalausweis oder Reisepass. Telefonisch sei ein Antrag auf Briefwahl allerdings nicht möglich.
Bei Verlust oder Nicht-Erhalt des bereits beantragten Wahlscheins können bis am 22. Februar, einen Tag vor der Wahl, sogenannte Ersatzwahlscheine ausgestellt werden.
Kann ich bei der Wahl helfen?
Wer innerhalb Karlsruhes ehrenamtlicher Wahlhelfer werden möchte, kann sich beim Wahlamt Karlsruhe bewerben. Voraussetzungen für Wahlhelfer ist die Wahlberechtigung (Volljährigkeit, Wohnsitz in Deutschland, Wahlanspruch nicht verloren). Für die Wahl am 23. Februar konnten bereits nach einem ersten Aufruf genügend Wahlhelfer gefunden werden.
Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers gehören bei der Urnenwahl:
- Prüfung der Wahlberechtigung.
- Ausgabe der Stimmzettel und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Stimmabgabe.
- Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses.
- Ansprechpartner für die Wähler.
Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers gehören bei der Briefwahl:
- Prüfung und Zulassung der Wahlbriefe.
- Stimmzettel-Auszählung.
- Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses.