Das Bundespatentgericht hatte 2016 angeordnet, dass die Marke gelöscht werden muss. Dieses Urteil hatte der BGH ein Jahr später aufgehoben, es musste noch einmal verhandelt werden. Nach der neuen Entscheidung des Patentgerichts hätte der Markenschutz Bestand. Nun ist erneut Karlsruhe am Zug. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.
Karlsruhe