Wie funktioniert die Briefwahl in Karlsruhe?
Ab dem 20. Januar verschickt die Stadt Karlsruhe die Wahlbenachrichtigungen an alle registrierten Wähler der Stadt. Daraufhin kann die Briefwahl beantragt werden.
Die Stimmzettel können in diesem Jahr nur erst ab dem 10. Februar von der Stadt ausgestellt werden. Bis spätestens 21. Februar sollte schließlich der ausgefüllte Zettel wieder bei der Stadt eingehen.
Wie wähle ich per Briefwahl in Karlsruhe?
Entscheidet sich der Wähler sowohl im In- als auch im Ausland für die Briefwahl, so muss er diese zuvor beantragen. Dazu hat er in Karlsruhe folgende Möglichkeiten:
- Online per QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
- Schriftlich: Dazu den Antrag auf der Rückseite der Wahlbescheinigung ausfüllen und per Post an die dort angegebene Adresse des Wahlamtes schicken.
- Im lokalen Briefwahlbüro: In Karlsruhe befindet sich das Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100.
Bis wann muss ich die Briefwahl in Karlsruhe beantragt haben?
Bis 18. Februar, 12 Uhr ist die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich, danach bleibt die Beantragung nur noch im Briefwahlbüro möglich.
Am 10. Februar eröffnet das Briefwahlbüro (Kriegsstraße 100) und stellt die Briefwahlunterlagen aus. Die Öffnungszeiten sind werktags von 10 bis 17 Uhr.
Es gibt die Möglichkeit zur persönlichen Beantragung und Abholung von Wahlscheinen. Hier ist zudem eine vorzeitige Stimmabgabe möglich. Sprich: Die Unterlagen werden ausgestellt, können abgeholt werden und es darf zudem direkt gewählt werden, vor Ort.
Bis wann muss ich meinen ausgefüllten Briefwahlzettel versandt haben in Karlsruhe?
Damit die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sicher rechtzeitig zur Auszählung eingehen, sollten diese spätestens am 19. Februar postalisch versendet werden.
Zudem können die Wahlzettel im Briefwahlbüro abgegeben werden. Das Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 ist geöffnet vom 10. bis 21. Februar, werktags von 10 bis 17 Uhr und am 21. Februar von 10 bis 15 Uhr.