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Karlsruhe: Brandgefahr: Wohnmobile dürfen nicht unter Brücken abgestellt werden

Karlsruhe

Brandgefahr: Wohnmobile dürfen nicht unter Brücken abgestellt werden

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    Wer sein Campingfahrzeug unter Brücken stehen hat, wird mit einem Verwarnungsgeld belegt und muss die Abschleppkosten tragen.
    Wer sein Campingfahrzeug unter Brücken stehen hat, wird mit einem Verwarnungsgeld belegt und muss die Abschleppkosten tragen.

    Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramtes, begründet die Maßnahme damit, dass sich die Anzahl der widerrechtlich parkenden Fahrzeuge in den vergangenen Jahren erheblich vergrößert habe.

    Brandschäden an Wohnmobilen und Brücken

    Das Parken unter Brücken sei gefährlich, weil es in Einzelfällen durch Entzündung von Gasflaschen in den Fahrzeugen zu Bränden und somit zu aufwendigen Sanierungen von Brückenbauwerken gekommen sei. Außerdem seien bei der Behörde Beschwerden über die "unansehnliche Situation im gesamten Stadtgebiet" eingegangen.

    Das Ordnungs- und Bürgeramt empfiehlt den Besitzern von Campingfahrzeugen, sich rechtzeitig um eine geeignete Unterstellmöglichkeit zu kümmern. Es weist auch darauf hin, dass vom Zugfahrzeug abgekoppelte Wohnwagen nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sein dürfen. Außerdem besteht ein Parkverbot für Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als zwei Tonnen zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen im Bereich von Krankenhäusern und in reinen und allgemeinen Wohngebieten.  

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