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Graben-Neudorf: Bombendrohung in Graben-Neudorf aufgeklärt - 57-Jähriger stellt sich

Graben-Neudorf

Bombendrohung in Graben-Neudorf aufgeklärt - 57-Jähriger stellt sich

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    Die geräumte und abgesperrte Erich-Kästner-Schule in Graben-Neudorf
    Die geräumte und abgesperrte Erich-Kästner-Schule in Graben-Neudorf Foto: ka-news

    Wie die Staatsanwaltschaft und die Polizei Karlsruhe am späten Nachmittag in einer gemeinsamen Erklärung bekannt gaben, steht die Bombendrohung im Zusammenhang mit einer räuberischen Erpressung einer Bank. Der mutmaßliche Täter stellte sich der Polizei. Der 57-jährige Mann muss sich wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie versuchter räuberischer Erpressung verantworten.

    Der Mann hatte am Freitagmorgen bei der Bank angerufen und einen sechsstelligen Betrag gefordert. Zugleich drohte er für den Fall der Nichterfüllung damit, eine Schule "in die Luft fliegen zu lassen". Während die Polizei umgehend die Ermittlungen nach dem Täter aufnahm, entschlossen sich die Leiter der drei Schulen in Graben-Neudorf in Abstimmung mit Bürgermeister Hans D. Reinwald zur Räumung der Unterrichtsgebäude.

    Mann stellt sich schließlich der Polizei

    In der Folge wurden über 600 Schüler der Adolf-Kußmaul-, Erich-Kästner- und Pestalozzischule wie auch die Kinder des an die Erich-Kästner-Schule in Neudorf angrenzenden Kindergartens vorübergehend im Rathaus beziehungsweise in kirchlichen Einrichtungen der Gemeinde untergebracht. Schon früh ergab sich bei den von der Kriminalaußenstelle Bruchsal geführten polizeilichen Ermittlungen ein erster Verdacht gegen den in Graben-Neudorf wohnhaften 57-Jährigen.

    Als der in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten steckende Mann dies mitbekam und die Aussichtlosigkeit seines Handelns erkannte, offenbarte er sich nicht zuletzt dank der positiven Einflussnahme seiner Partnerin selbst der Polizei. Aufgrund der Tatsache, dass der Mann psychisch offenbar stark angeschlagen ist, wird die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen den Festgenommenen Antrag auf Erlass eines Unterbringungsbefehls stellen. Die Behörden weisen abschließend darauf hin, dass eine objektive Gefährdung für die Schüler in Graben-Neudorf zu keiner Zeit bestanden hat.

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