Die Zahl der gewaltsamen Übergriffe auf Polizisten bewegt sich im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe (PP KA) seit Jahren auf einem hohen Niveau. 347 Straftaten wurden hier 2017 erfasst. "Und die Tendenz für 2018 ist deutlich ansteigend", erklärt Polizeioberkommissar Ralf Meinzer bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Insbesondere Streifenbeamte bekommen im Alltag immer wieder Aggressionen und Provokationen zu spüren.
Mit der landesweiten Einführung sogenannter Bodycams soll diesem Trend nun entgegengewirkt werden. 2012 legte das Landespolizei-Ministerium einen Entwurf für die Neuregelung vor, im Oktober 2016 folgte dann die Änderung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg. Nach einer sechswöchigen Testphase in den Städten Mannheim, Freiburg und Stuttgart stimmte der Innenausschuss des Landtages am 28. Juni 2017 der offiziellen Einführung der Schulterkameras zu.

156 Kameras kommen nach Karlsruhe
Seit Anfang Februar des Jahres ist es so weit: 1.350 Kameras werden landesweit nach und nach an die Präsidien verteilt und die Streifenpolizisten geschult. Seit Dienstag, 19. März, sind nun auch alle 17 Reviere des PP KA mit insgesamt 156 der Minicams ausgestattet. Pro Streifenteam soll so grundsätzlich eine Kamera mitgeführt werden.

Primär soll die Technik künftig präventiv als deeskalatives Mittel genutzt werden, so Meinzer. Dauerhaft eingeschaltet werden die Minikameras im Streifendienst dabei nicht. Das regelt das Landes-Polizeigesetz. Erst wenn die Beamten an einem öffentlichen Ort eine "konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung" feststellen, dürfen sie die Bodycams in den sogenannten Pre-Recording-Modus schalten. Das dabei entstehende Video wird nach 60 Sekunden oder nach dem Ausschalten der Kamera automatisch gelöscht.
Pre-Recording reicht oft zur Abschreckung aus
Ein Vorgehen mit einem für die Polizisten positivem Ergebnis: "Bei rund 70 Prozent der im Probezeitraum registrierten 214 Fälle reichte das Pre-Recording oder auch nur die Androhung davon allein zur Deeskalation aus", erklärt Meinzer.
Sollte das allerdings nicht der Fall sein, dürfen die Beamten den dauerhaften Aufnahmemodus nutzen. In beiden Fällen müssen sie die zu Filmenden allerdings über die Aktivierung der Kamera informieren. Der Grund: Erst dann darf sowohl das 60-sekündige Pre-Recording als auch die eigentliche Aufnahme - beispielsweise zur Strafverfolgung - gespeichert werden.
"Jeder Schritt bleibt nachvollziehbar!"
Der Datenschutz wird dabei groß geschrieben: So haben Dritte nach Aussage des Polizeioberkommissars und Einsatztrainers keinen Zugriff auf die gespeicherten Daten, alle Aktivitäten wie Bearbeitungen werden zudem automatisch protokolliert. "Das garantiert uns eine hohe Datensicherheit, Prüfungssicherheit sowie eine objektive Gerichtsverwertbarkeit", sagt er. "Jeder Schritt bleibt nachvollziehbar!"

Gesetz soll Filmen auch in privater Umgebung genehmigen
Ganz zufrieden ist Ralf Meinzer mit der bisherigen Regelung des Gesetzes aber noch nicht: Die Kameras dürfen zur Zeit nur an öffentlichen Plätzen eingesetzt werden. Das Filmen in Wohnungen, Gaststätten, Diskos und Geschäftsräumen ist untersagt.

"Das ist sehr unbefriedigend, da wir gerade am Wochenende dort zu Einsätzen, oftmals mit alkoholisierten Personen, gerufen werden", sagt er bei der Pressekonferenz am Dienstag. "Wünschenswert wäre von unserer Seite daher eine Verbesserung der Rechtslage." Laut Polizeipräsidentin Caren Denner sei dem Innenministerium die "lebensfremde" Problemlage bereits bekannt, Lösungen werden gesucht. Konkrete Ansätze zur Gesetzesänderung werden aber wohl noch eine Weile auf sich warten lassen.