Die Stadtverwaltung will dem Gemeinderat ein stufenweise Verfahren vorschlagen, wie man mit dem Umbau der Gebäude verfahren soll. Erarbeitet wurde das Verfahren zusammen mit dem Landratsamt, aktueller Nutzer, und der örtlichen Architektenschaft.
Auch Bürger sollen gefragt werden
"Unabhängig vom Ergebnis der denkmalschutzrechtlichen Prüfung eines notwendigen Erhalts oder möglichen Abbruchs des Gebäudeensembles stellt sich für uns die Frage nach der städtebaulichen Zukunft an dieser zentralen Karlsruher Innenstadtlage", so Baubürgermeister Daniel Fluhrer am Donnerstagabend in einer entsprechenden Pressemeldung.
Und weiter: "Daher schlagen wir dem Gemeinderat vor, mit verschiedenen Partnern in ein dialogisches, kooperatives und kreatives städtebauliches Ideenverfahren einzusteigen", so Fluhrer weiter, "bei dem wir alle kritischen und komplexen Fragestellungen transparent aufarbeiten und mit unserer Bürgerschaft diskutieren, um die besten Lösungen für Karlsruhe zu erzielen."
Gebäude seit 1997 in Besitz des Landkreises
Das Gebäudeensemble der Südwestecke des Ettlinger Tors an der Beiertheimer Allee steht insgesamt unter Denkmalschutz. Dieses besteht aus den Baukörpern "Hochhaus", "Lang- und Zwischenbau" sowie dem "Kasinogebäude" und einer Tiefgarage. Seit dem Jahr 1997 ist es im Besitz des Landkreises Karlsruhe und wird vom Karlsruher Landratsamt genutzt.
Wieso keine Sanierung?
Die Gebäude des Landratsamtes, insbesondere das Hochhaus, weisen nach Feststellungen des Landratsamts einen sehr hohen Sanierungsbedarf auf. Erste Gutachten zeigen die Notwendigkeit von "raumgreifenden Sanierungsmaßnahmen bis auf die tragende Rohbaukonstruktion", so die Stadt. "Durch den damit verbundenen nahezu kompletten Verlust an denkmalbegründender Substanz wäre der Denkmalschutz des Gesamtensembles wohl nicht aufrecht zu erhalten, auch nicht bei einer tatsächlichen Sanierung."
Ungeachtet dieser zunächst vorläufigen Einschätzung der Landesdenkmalpflege ist der Nachweis der Unzumutbarkeit der Erhaltung des gesamten Baudenkmals im Rahmen des baurechtlichen Sanierungs- und Abbruchgenehmigungsverfahrens durch das Landratsamt zu erbringen. Nur bei Anerkennung des Nachweises der Erforderlichkeit des Eingriffs kann die Denkmalschutzbehörde die notwendige Zustimmung im baurechtlichen Genehmigungsverfahren erteilen.
Die Frage der Zustimmungsfähigkeit für den Abriss des Gesamtensembles lässt das Karlsruher Landratsamt gerade in einem denkmalrechtlicher Verfahren bei der Stadt Karlsruhe als untere Denkmalschutzbehörde prüfen. Die Prüfung und Bewertung des Antrages in Abstimmung mit der Landesdenkmalpflege läuft aktuell. Eine erste Tendenz ist aufgrund der komplexen Fragestellung und ihrer Bedeutung noch nicht erkennbar und die Entscheidung der Denkmalschutzbehörde steht noch aus.
Wie geht es jetzt weiter?
Unabhängig vom Ergebnis der denkmalschutzrechtlichen Prüfung soll die bisher ungeklärte städtebauliche Perspektive des Areals des Landratsamtes und der benachbarten östlichen städtischen Flächen dieses zentralen Bereiches von Karlsruhe in einem gemeinsamen Verfahren geklärt werden.
Dazu soll in einem zweistufigen Vorgehen vor einem oder mehreren architektonischen Wettbewerben zunächst die städtebauliche Gesamtsituation in Form einer möglichen Kubatur und denkbarer Nutzungen beraten und diskutiert werden. Um dies transparent und ergebnisoffen erarbeiten zu können, schlägt die Stadt ein besonderes, diskursives, städtebauliches Gutachterverfahren vor, bei dem ausgewählte, internationale und nationale Büros zusammen in einem nichtanonymen offenen Verfahren in mehreren Workshops verschiedene Fragestellungen diskutieren, beraten und weiterentwickeln.
"Einzigartiges Verfahren wird entwickelt"
"Aufgrund der besonderen Situation in zentraler Lage in Karlsruhe und ihrer Bedeutung für das Gesamtbild der Stadt möchten wir den Diskurs einerseits sowohl mit internationalen Experten, andererseits mit möglichst allen örtlichen Kritiker- und Fachgruppen führen", so Daniel Fluhrer. "Aus diesem Grund haben wir zusammen und in Abstimmung mit dem Landkreis und Vertretern der Architektenkammer sowie des Bundes Deutscher Architekten Karlsruhe ein Verfahren entwickelt, das so wohl einzigartig ist. Am Ende zählt die beste Idee und das passende Konzept für Karlsruhe an dieser Stelle."
Das Verfahren sieht vor, dass sich eine Arbeitsgruppe mit verschiedenen Fachexperten, Vertretern örtlicher Architekten und Planer, der Hochschulen, des Landkreises und des Gemeinderates sowie von bürgerschaftlichen Interessensgruppen zusammen mit internationalen Experten bei mehrmaligen Workshopterminen iterativ und diskursiv an den unterschiedlichen Lösungsansätzen für diesen Ort auseinander setzen.
Bevor Gemeinderat endgültig entscheidet, werden Bürger gefragt
Am Ende soll vor einer finalen Entscheidung des Gemeinderates die Bürgerschaft in Form eines großen Stadtbauforums eingeladen werden, die Diskussionen, Positionen, Lösungsansätze und Ideen zusammen noch einmal zu besprechen.
Ziel soll sein, die notwendige stadtgesellschaftliche Debatte der Zukunft dieses Areals möglichst im Vorfeld weiterer Planungen im Sommer 2020 zu organisieren, um Planungssicherheit für weitergehende Verfahren - wie Bebauungsplan und weiterer architektonischer Wettbewerbe - zu Sanierung, Erweiterung oder Neubau zu erhalten.