Das bedeutet für alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds, Mokicks und Microcars: Altes Kennzeichen abschrauben und neues blaues Nummernschild dran montieren! Denn ohne dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße. Gleiches gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor und Krankenfahrstühle. “Wer nach dem 1. März weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und muss im Falle eines Unfalls die Unfallkosten aus der eigenen Tasche bezahlen“, warnt Schmelzer. Laut Auskunft der Verkehrspolizei des Polizeipräsidiums Karlsruhe, bedeutet Fahren mit einem ungültigen Versicherungskennzeichen einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Handelt der Täter fahrlässig, so ist eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder auch eine Geldstrafe möglich. Somit gilt in diesem Fall, dass "Blau" ein Muss im Straßenverkehr ist.
Karlsruhe