Im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorschriften für Autofahrer ist für Moped- und Mofabesitzer ab 1. März "blau fahren" erlaubt. "Dann beginnt das neue Versicherungsjahr und die alten schwarzen Versicherungskennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Dafür kommen die neuen blauen Kennzeichen", so Michael Ludwig, Abteilungsdirektor Kraftfahrt beim Versicherungskonzern Badische Versicherungen (BGV).
Für alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds, Mokicks und Microcars bedeutet das: Altes schwarzes Kennzeichen abschrauben und neues blaues Nummernschild montieren. Denn ohne dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nach dem 1. März nicht mehr auf die Straße.
Ohne aktuelles Versicherungskennzeichen kein Versicherungsschutz
Gleiches gilt für Fahrräder mit Hilfsmotor und Krankenfahrstühle. "Wer nach dem 1. März noch mit dem schwarzen Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und muss bei einem Unfall selbst für die Kosten aufkommen", warnt Ludwig. Da von Mofas & Co. beim Fahren eine große Gefahr ausgeht, brauchen diese Fahrzeuge ebenso wie ein Auto oder ein Motorrad einen eigenen Versicherungsschutz. Stellt die Polizei an einem Fahrzeug ein abgelaufenes Kennzeichen fest, muss sie der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige vorlegen und das Fahrzeug beschlagnahmen.
Sitzt gar ein Minderjähriger am Steuer, muss auch der Erziehungsberechtigte mit einer Strafanzeige rechnen. "In so einem Fall drohen sechs Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Bei schweren Verstößen kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten ausgesprochen werden", erläutert Ludwig. Das blaue Versicherungskennzeichen ist bis zum 28. Februar 2013 gültig.