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Karlsruhe: Bildungsgutschein - Wer bekommt ihn?

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Bildungsgutschein - Wer bekommt ihn?

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    Eltern sollten den Rücken ihres Neugeborenen genau betrachten, da eine offene Wirbelsäule nicht immer vor der Geburt festgestellt werden kann. (Bild: dpa)
    Eltern sollten den Rücken ihres Neugeborenen genau betrachten, da eine offene Wirbelsäule nicht immer vor der Geburt festgestellt werden kann. (Bild: dpa) Foto: dpa

    Es gibt einen Bildungsgutschein aus dem Landesprogramm "Stärke", den alle baden-württembergischen Väter und Mütter erhalten, die ein Kind bekommen. Für 40 Euro können sie sich ein Angebot zur Elternbildung aussuchen. In Karlsruhe wird der Gutschein mit der Anmeldung des Kindes beim Standesamt vergeben. Wer nicht in der Fächerstadt entbunden hat, kann sich unter der Telefonnummer 0721/133-34 21 weiterhelfen lassen. Kurse und Informationen zur Elternbildung gibt es im städtischen Kinderbüro (0721/133-5044), auch im Internet kann man sich unter www.karlsruhe.de/staerke kundig machen. Auch der Karlsruher Kinderpass enthält außer der Möglichkeit, verschiedene Einrichtungen kostenlos oder zu ermäßigten Tarifen zu nutzen, Bildungsgutscheine. Diese können etwa für die Gebühren eines Sportvereins, einen Kurs bei der Jugendkunstschule, im Jubez und im Badischen Konservatorium oder für ein Ferienangebot verwendet werden. Einen Kinderpass erhalten Geringverdiener sowie Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII, Grundsicherung für Arbeitslose oder Sozialhilfe beziehen. Anträge, denen Einkommensnachweise aller Familienmitglieder und ein Passfotos des Kindes beiliegen sollten, nimmt der Stadtjugendausschuss, Jugendfreizeit- und Bildungswerk, Kronenplatz 1 (Telefon: 0721/133 - 56 71) entgegen. Im Internet wird man unter der Adresse jfbw@stja.karlsruhe.de fündig.

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