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Karlsruhe: BGH in Karlsruhe: Muss ein älteres Mieter-Ehepaar ausziehen?

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BGH in Karlsruhe: Muss ein älteres Mieter-Ehepaar ausziehen?

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    Ein Hinweisschild mit Bundesadler am Bundesgerichtshof (BGH).
    Ein Hinweisschild mit Bundesadler am Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck/Archiv

    Die Vermieter wohnen mit im Haus und haben den beiden gekündigt, weil ihnen nach ihrer Darstellung mit zwei kleinen Kindern die eigene Wohnung zu klein wird. Sie wollen ihr Eigenheim so umgestalten, dass sie dort künftig alleine leben.

    Aber die Mieter weigern sich, auszuziehen. Sie berufen sich auf die Härteklausel im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 574 BGB) und bringen vor, dass zumindest dem Mann, der eine beginnende Demenz habe, ein Umzug nicht mehr zuzumuten sei. Wessen Interessen Vorrang haben, müssen nun die Karlsruher Richter klären. Ein Urteil ist am selben Tag oder zu einem späteren Termin möglich. (Az. VIII ZR 270/15)

    BGH-Ankündigung zu der Verhandlung

    Härteklausel im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 574 Abs. 1 BGB

    Infoblatt des Berliner Mietervereins zur Sozialklausel

    Mieterbund über die Sozialklausel

    Mieterbund über Eigenbedarf

    Mieterbund zum Kündigungsschutz

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