Viele Anwohner in den Gebäuden im nahen Umfeld des Werderplatzes wohnen auf engstem Raum zusammen - zu teilweise unverhältnismäßig hohen Mietpreisen in sogenannten "Bettenburgen". Der Platz diene vielen Bewohnern daher, aufgrund unzumutbarer Wohnverhältnisse in der Südstadt, als Aufenthaltsort, heißt es in der Antragsbegründung der Grünen.

Alkoholverbot am Werderplatz
Der Indianerbrunnen am Werderplatz ist ein beliebter Treffpunkt in der Szene. (Archivbild) | Bild: Anya Barros

Konkret wollen die Grünen in ihrem Antrag deshalb wissen, ob die Stadt die genaue Anzahl sogenannter Bettenburgen in Karlsruhe, insbesondere in der Südstadt, kennt, in welchem Umfang sie auf Hygienemängel oder Brandschutz überprüft werden und welche Strategie die Stadt bei solchen Problem-Immobilien verfolgt. Außerdem wollen die Grünen wissen, ob von den Sozialämtern Miete und Größe im Verhältnis stehen und welche Möglichkeiten die Stadt habe, um für angemessen großen Wohnraum zu sorgen.

Werderplatz immer wieder Schauplatz von Konflikten

Gerade in den Sommermonaten sei der öffentliche Raum am Werderplatz laut den Grünen bei entsprechender Witterung gegenüber den eigenen vier Wänden der Ort mit einer höheren Aufenthaltsqualität. Das wiederum sieht die Fraktion auch als eine der Ursachen für die Probleme mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Werderplatz.

Denn: Immer wieder kommt es in dem Areal zu Konflikten, die auch regelmäßig Debatte im Gemeinderat sind. Eine von der Stadt eingerichtete, dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe befasst sich schon seit einigen Jahren mit den mit den Problemen vor Ort.

Alkoholverbot am Werderplatz
Bild: Anya Barros

Die eingerichtete Arbeitsgruppe Werderplatz definiert sogenannte "Mietburgen" als ein mit vorwiegend aus Südosteuropa stammenden Saisonarbeitskräften drastisch überbelegtes Wohngebäude. Die Bewohner leben dabei auf engstem Raum in Matratzenlagern oder Stockbetten - das Wohngebäude dient dann im Grunde nur als Schlafstätte.

Mietburgen: Stadt kann nur bei Gefahrensituationen tätig werden

"Die Arbeitsgruppe Werderplatz hat melderechtlich auffällige Gebäude im Rahmen einer Quartiersbegehung in Augenschein genommen. Es stellte sich die Frage, ob mutmaßliche Mietburgen zweifelsfrei identifiziert werden können", erklärt die Stadt in ihrer Stellungnahme. Sogenannte "Problemimmobilien" konnten von der Verwaltung in der Südstadt nicht registriert werden, weshalb die Stadt auch keine Aussage zu konkreten Zahlen treffen kann.

Alkoholverbot am Werderplatz
Bild: Anya Barros

Eine Überprüfung der sogenannten Mietburgen ist für die Verwaltung nur bei Hinweisen auf konkrete Gefahren möglich, da es sich bei der Unverletzlichkeit der Wohnung um ein hohes individuelles Schutzgut handele.

"Die derzeitige Landesbauordnung lässt ein Eingreifen nur dann zu, wenn eine gefährliche Situation besteht. Der Verwahrlosungszustand alleine reicht nicht aus", so die Verwaltung in ihrer Stellungnahme. Bei brandschutzrechtlichen Bedenken oder ähnlichen Gefahrenhinweisen leite die Verwaltung aber nach eigener Aussage umgehend eine baurechtliche Prüfung in die Wege.

Keine baurechtliche Festlegung für Mindestwohnfläche

In ihrem Antrag verweisen die Grünen auch auf Hinweise, wonach Gewinne aus unzumutbaren Wohnverhältnissen mit überhöhten Mietpreisen zu Teilen auch aus städtischen Sozialleistungen erwirtschaftet wurden. Die Gemeinderatsfraktion sieht nach eigenem Ermessen die Kommune deshalb in der Pflicht, für würdige Unterkünfte zu sorgen. Allerdings: Auch hier sei die Stadt in ihrem Handlungsfeld eingeschränkt.

(Symbolbild)
Wohnhäuser in Karlsruhe. (Symbolbild) | Bild: Felix Haberkorn

"Die durch die Leistungsbeziehenden vorgelegten Mietverträge dienen als Beurteilungsgrundlage für das Jobcenter. Die Wohnungsgröße geht häufig nicht aus den Mietverträgen hervor", so die Stadt in ihrer Stellungnahme. "Dadurch kann die Situation, wie im Umfeld des Werderplatzes, aber auch anderswo im Stadtgebiet entstehen. Eine Kontrolle vor Ort wird nicht durchgeführt und ist in diesem Umfang nicht leistbar."